Die Bundestierärztekammer gibt Tipps zur Urlaubsplanung mit dem Haustier
Berlin. Eine Urlaubsreise sollte man – wenn möglich – nicht auf den letzten Drücker planen. Das gilt besonders für Besitzer von Haustieren. Schließlich muss es gut überlegt sein, ob Waldi und Co. mit auf große Fahrt gehen sollen oder ob die Unterbringung des Tieres während des Urlaubs organisiert werden muss. Fragen zum Thema stellen sich viele: Kann der Nachbar den Wellensittich versorgen? Bleibt die Katze lieber zu Hause oder reist sie mit? Ist dem Hund ein Flug zuzumuten und welche Impfungen benötigt er? Hier einige Tipps der Bundestierärztekammer:
Wer besser zu Hause bleibt
- Vögel und Kleintiere, wie Hamster, Kaninchen oder Chinchillas, sind zu Hause oder in einer Pflegestelle am besten aufgehoben. Wenn kein netter Nachbar oder Bekannter die Tiere versorgen will oder kann, bieten sich Tierpensionen an. Angebote zu Pflegestellen hängen auch oft in der Tierarztpraxis aus, die örtlichen Tierschutzvereine vermitteln darüber hinaus in der Regel günstige Pflegeplätze über sog. „Tiersitterlisten“.
- Die Pflege von Terrarientieren sollte keinem Laien überlassen werden. Zum einen ist das nicht jedermanns Sache, zum anderen reagieren viele Reptilien, Amphibien oder Wirbellose sehr empfindlich auf Schwankungen von Licht, Temperatur oder Luftfeuchtigkeit, und auch die Fütterung ist oft sehr speziell. Hier bezüglich Pflegemöglichkeit am besten an einen Terraristik-Verein oder vertrauenswürdigen Zoofachhändler wenden.
- Katzen fühlen sich in ihrer gewohnten Umgebung am wohlsten, eine Veränderung des Standorts bedeutet meistens großen Stress für sie. Natürlich gibt es auch Katzen, die es gewohnt sind, mit zu verreisen. Bei einem Aufenthalt in einer regelmäßig besuchten Ferienwohnung oder im Ferienhaus steht dem gemeinsamen Urlaub also nichts im Wege.
- Wenn die Katze nicht im Haushalt versorgt werden kann, ist eine Katzenpension die zweitbeste Wahl. Dabei unbedingt beachten: Für die Unterbringung in einer seriösen Katzenpension muss Mieze zumindest einen gültigen Impfschutz gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche vorweisen können. Weitere Impfungen sind je nach den Anforderungen der Pension mit dem Tierarzt zu besprechen.
Hund reist mit!
- Für viele Hundehalter ist es eine Selbstverständlichkeit, gemeinsam mit ihrem Liebling Urlaub zu machen. Mit Sicherheit für Mensch und Tier die beste Alternative, doch sollte das – will man keine böse Überraschung erleben – gut geplant werden!
- Rechtzeitig informieren, ob in der Ferienwohnung, im Ferienhaus oder Hotel ein Hund gestattet ist. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass alle Anbieter Haustiere erlauben. Wenn ja, kostet die Mitnahme eines Hundes in der Regel zwischen fünf und 15 Euro pro Tag.
- Bitte beachten: Viele Länder verbieten die Einreise von sogenannten Kampfhunden (z.B. Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Spanien, Ungarn, Zypern, Norwegen), oft gilt dort strenge Maulkorb- und Leinenpflicht.
- Bei Reisen in den Süden ist nach Rücksprache mit dem Tierarzt ein Schutz gegen „Reisekrankheiten“ empfehlenswert, das heißt wirksame Medikamente gegen Zecken und Sandfliegen oder eine Schutzimpfung gegen Leishmanien.
Auto- und Bahnfahrt
- Bei langen Autofahrten mit Hund sollten ausreichend Pausen eingelegt werden, damit Bello sich lösen und Wasser trinken kann.
- Wichtig ist es, den Hund im Auto ausreichend zu sichern (Transportbox, Sicherheitsgeschirr). Das ist übrigens nach § 23 der Straßenverkehrsordnung Pflicht: Nimmt es ein Ordnungshüter mit der Kontrolle des Fahrzeugs sehr ernst und ist der Hund nicht gesichert, droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld bis zu 50 Euro.
- Eine Bahnfahrt ist für (größere) Hunde und ihre Halter leider nicht besonders lustig: Zum einen gibt es bei längeren Fahrten kaum die Möglichkeit, dass sich das Tier lösen kann, zum anderen ist die Bahnfahrt mit Hund ziemlich teuer, denn Hunde, die nicht in eine Tasche passen, zahlen die Hälfte des Erwachsenentarifs. Einen Anspruch auf einen Platz gibt es dafür nicht, sodass es bei vollem Zug sehr eng und unbequem für das Tier werden kann.
Über den Wolken …
- Soll der Hund mitfliegen, rechtzeitig bei der Airline erkundigen und buchen: Die meisten Fluggesellschaften erlauben pro Flug nur eine begrenzte Anzahl von Tieren; einige Billigflieger erlauben überhaupt keine Tiere in der Maschine.
- Kleine Hunde dürfen in der Transporttasche oder ‑box mit in die Kabine: Die Gewichtsobergrenze liegt hier inkl. Box bei 5 bis 8 Kilo (bei Fluggesellschaft erfragen!).
- Die Kosten für den Transportkäfig im Frachtraum werden als Übergepäck abgerechnet und variieren je nach Größe zwischen 70 und 300 Euro. Achtung: Für sog. Listen- beziehungsweise „Kampfhunde“ gelten bei einigen Fluggesellschaften noch einmal spezielle Bedingungen, darum unbedingt rechtzeitig erkundigen!
- Generell gilt, dass eine Reise im Frachtraum eines Flugzeuges für den Hund großen Stress bedeutet, denn die Transportboxen werden bei vielen Fluggesellschaften mit dem Gepäck im lauten und nicht klimatisierten Frachtraum befördert (vorher erfragen!). Eine Ruhigstellung des Hundes mittels Tablette, wie oft empfohlen, kann aber gefährlich sein, da die Reaktionen des Tieres nicht abzusehen sind und es zum Beispiel zu Kreislaufproblemen während des Fluges kommen kann. Hier unbedingt vorher mit dem behandelnden Tierarzt sprechen!
- Hunde „kurznasiger“ Rassen wie Möpse, Englische und Französische Bulldoggen oder Pekinesen sind besonders temperatur- und stressempfindlich, darum sollten sie bei langen und anstrengenden Reisen im Zweifel lieber zu Hause bleiben. Das gilt insbesondere, wenn am Urlaubsort Temperaturen von mehr als 27 Grad herrschen …
- Zwischenstopps mit Verladen sind für das Tier Stress pur: Sollte also kein Direktflug möglich sein, den Hund lieber in der Heimat lassen oder eine tierfreundlicheres Reiseziel wählen!
- Und auch prinzipiell gilt: Für eine einwöchige Ferienreise sollte man dem Hund und sich selbst den Stress und die Kosten einer Flugreise nicht zumuten. In diesem Fall ist eine gute Hundepension, wo das Tier Auslauf und Spaß mit Artgenossen hat, mit Sicherheit die bessere Alternative!
Keine Reise ohne Heimtierpass
- Seit dem 3. Juli 2004 muss für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster, der von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde, mitgeführt werden.
- Mitreisende Hunde (sowie Katzen und Frettchen) müssen mit einem Mikrochip oder einer (vor dem 3.7.2011 vorgenommenen) Tätowierung, die eindeutig lesbar ist, gekennzeichnet sein.
- Neben der bei Reisen ins Ausland stets vorgeschrieben Impfung gegen Tollwut gelten für die Einreise in die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und das Vereinigte Königreich verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).
- Vorsicht bei der Reise in Drittländer: Um Probleme bei der Rückkehr in die EU zu vermeiden, muss in einem zugelassenen Labor mehrere Wochen vor der Reise ein erfolgreicher Bluttest auf Tollwut-Antikörper gemacht und in den Heimtierpass eingetragen werden (z.B. bei Reisen in die Türkei, nach Ägypten, Marokko, Tunesien oder Thailand).
Die Bundestierärztekammer rät Tierhaltern, sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für Haustiere zu informieren und mit dem behandelnden Tierarzt Rücksprache zu halten. Auskünfte zu den Einreisebestimmungen in exotischere Reiseziele sollte man auf jeden Fall bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat einholen.
Foto: Marit Peters/pixelio.de