ARAG-Experten mit inter­es­san­ten Informationen zum belieb­ten Vierbeiner

Düsseldorf. Er gilt als bes­ter Freund und treu­er Gefährte: Der Hund ist nicht ohne Grund neben der Katze seit Jahren das belieb­tes­te Haustier Deutschlands. Mehr als zehn Millionen Hunde leben in deut­schen Haushalten. Dort sind sie Teil der Familie und spie­len eine wich­ti­ge Rolle. Doch dar­über geht es sogar oft hinaus.

Gesund und zufrie­den dank des Vierbeiners
Natürlich gibt es Menschen, für die ein Tier im Haus nicht infra­ge kommt. Ein Hund bellt, haart, macht Dreck und muss auch bei Wind und Wetter vor die Tür. Gerade Letzteres gehört jedoch viel­mehr zum Pro bei der Entscheidungsfindung, denn damit sorgt der Vierbeiner für Bewegung und Frischluftzufuhr sei­ner Besitzer. Und dies ist nur einer der posi­ti­ven Aspekte: Laut einer Studie der Universität Göttingen, die sich unter ande­rem mit den Auswirkungen eines Hundes auf die Halter beschäf­tigt, beur­tei­len 68 Prozent ihren gesund­heit­li­chen Zustand als ver­bes­sert, seit das Tier in der Familie ist. Neben der kör­per­li­chen Betätigung geht es dabei auch um die sozia­len Kontakte, die durch den Hund gestie­gen sind und die einen guten Einfluss auf den psy­chi­schen Zustand und die all­ge­mei­ne Gesundheit haben, erläu­tern ARAG-Experten. Auf die Frage nach der Lebenszufriedenheit gaben sogar 88 Prozent der Hundebesitzer an, dass die­se durch das Tier gestie­gen sei.

Kein Teil des Existenzminimums
Ein Bürgergeld-Empfänger zog vor Gericht, um die Kostenübernahme sei­nes Vierbeiners durch­zu­set­zen – wis­se er doch, dass die­ser ihn vor Isolation und feh­len­der Struktur bewah­re. Für die Richter des Landessozialgerichts Baden-Württemberg schwer nach­voll­zieh­bar. Denn ihrem Urteil nach zählt ein Hund nicht zum Existenzminimum, das die Höhe der Sozialleistung regelt und durch das Grundgesetz geschützt ist. Als Argument für einen Mehrbedarf dient er somit nicht (Az.: L 9 AS 2274/22).

Profi und wert­vol­ler Mitarbeiter
BürohundIn vie­len Unternehmen ist ein Hund als Bürohund gern gese­hen und senkt nach­weis­lich den Stress. Aber der Vierbeiner macht nicht nur dort einen guten Job. Seelentröster für den einen oder ande­ren Single, Fitnesstrainer für Sportmuffel oder Spielgefährte fürs Einzelkind sind sei­ne leich­tes­ten Rollen. Längst hat der Hund rich­ti­ge Berufe über­nom­men und ist ein wich­ti­ger Kollege für die Polizei, den Zoll, für Drogenfahnder, Sicherheitsdienste, die Bergrettung oder Rettungsschwimmer. Als Therapie- oder Assistenzhund ist er ein wich­ti­ger Begleiter für Menschen mit Erblindung, Diabetes, Epilepsie, Migräne oder post­trau­ma­ti­scher Belastungsstörung. Und auch im Ehrenamt macht er sich gut, zum Beispiel als Stimmungsaufheller im Seniorenheim oder in Schulen. Während die­se Einsätze nur durch pri­va­te Organisationen ermög­licht wer­den, wird die Anschaffung eines offi­zi­el­len und aus­ge­bil­de­ten Assistenzhundes unter bestimm­ten Umständen sogar von der Krankenkasse mit­fi­nan­ziert, wis­sen ARAG-Experten. Ein gesetz­li­cher Anspruch besteht aktu­ell zwar nur beim Blindenführhund, den­noch lohnt sich der Antrag auch bei ande­ren ent­spre­chen­den Erkrankungen, denn der Mehrwert ist immens.

Kumpel oder Kollege – das Finanzamt unterscheidet
Ist die Anschaffung eines sol­chen Hundes ärzt­lich ver­ord­net, kön­nen die Kosten laut Lohnsteuerhilfeverein steu­er­lich abge­setzt wer­den, dar­un­ter auch der Kauf und die Ausbildung des Tieres sowie sei­ne Arztkosten. Auch beim Diensthund gilt die­se Regelung: Sämtliche Unterhaltskosten wie Futter, Geschirr, Leine und Zubehör fal­len unter Werbungskosten. Die ARAG-Experten wei­sen in die­sem Zusammenhang dar­auf hin, dass unter Umständen Rechnungen und Quittungen vom Finanzamt ein­ge­for­dert wer­den, eine pau­scha­le Angabe reicht nicht aus. Für alle Hundehalter, auch die pri­va­ten, gilt: Die Hundehalterhaftplichtversicherung ist als Sonderausgabe absetz­bar, solan­ge der Freibetrag von 1.900 Euro noch nicht über­schrit­ten ist. Und auch der Einsatz des Gassi-Gehers kann teil­wei­se über die Steuererklärung wie­der her­ein­ge­holt wer­den. Er gilt als haus­halts­na­he Dienstleistung, solan­ge er den Hund tat­säch­lich zu Hause abholt und dort­hin zurückbringt.

Groß oder klein, gemüt­lich oder aktiv?
Bleibt die Frage nach der Rasse. ARAG-Experten emp­feh­len, sich vor­ab gründ­lich Gedanken dar­über zu machen, wel­cher Hund am bes­ten zu den Lebensumständen und den eige­nen Bedürfnissen passt. Man kann Hunde sogar adop­tie­ren. Wer eher Couch-Potato ist, soll­te sich nicht für eine Rasse ent­schei­den, die viel Bewegung braucht. Auch der Familienstand spielt eine Rolle – ein Single kann ande­re Hunde hal­ten als ein Haushalt mit Kindern. Laut einer Umfrage der Tierschutzorganisation Tasso sind unter den belieb­tes­ten Arten alle Größen und Persönlichkeiten ver­tre­ten, vom Chihuahua über den Jack Russell Terrier und den Australian Shepherd bis hin zum Schäferhund. Weit vor­ne ran­giert seit lan­gem der Labrador, unan­ge­foch­ten auf Platz eins ist aber erfreu­li­cher­wei­se ein­fach der Mischling.

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