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Mit Vierbeinern in Bus und Bahn

ARAG-Experten über Regeln für tierische Mitreisende in Bus und Bahn

Düsseldorf. Wer mit Hund oder Katze auf Reisen gehen will, soll­te gut vor­be­rei­tet sein. Denn es gibt eine Vielzahl von Regeln für tie­ri­sche Mitreisende, die je nach Verkehrsmittel und Stadt auch noch vari­ie­ren: Während die Bahn grö­ße­re Hunde ange­leint und mit Maulkorb mit­fah­ren lässt, dür­fen Bello & Co. in man­chen Bussen ohne Transportbox gar nicht ein­stei­gen. Die ARAG-Experten infor­mie­ren im Folgenden über die wich­tigs­ten Regeln.

Vierbeiner in der Bahn
Bei tie­ri­schen Mitreisenden in der Bahn ist die Größe ent­schei­dend, auch für den Preis. Ist das Haustier maxi­mal so groß wie eine Katze und wäh­rend der gesam­ten Fahrt in einem geschlos­se­nen Behältnis, darf der Vierbeiner sogar umsonst mit­fah­ren. Konkrete Maße gibt es für solch eine Box zwar nicht, sie muss jedoch unter den Sitz oder auf die Ablage über den Sitz pas­sen und darf ande­re Personen oder Sachen nicht beein­träch­ti­gen. Ist der Hund grö­ßer als eine Hauskatze und kann er nicht ohne Weiteres in einer Box trans­por­tiert wer­den, darf er nur mit Maulkorb und kurz ange­leint mit­fah­ren. Leinenzwang und Maulkorb gel­ten übri­gens schon im Bahnhof.

Für den tie­ri­schen Begleiter zah­len Herrchen oder Frauchen im Fernverkehr den hal­ben Preis der zwei­ten Klasse, selbst wenn Besitzer und Hund in der ers­ten Klasse rei­sen. Im Nahverkehr ist sogar der vol­le Fahrpreis fäl­lig. Das Bordrestaurant ist für Vierbeiner tabu – mit Ausnahme von Blindenführ- und Begleithunden, die übri­gens kos­ten­frei mit­fah­ren dür­fen. Und hier noch ein Hinweis der ARAG-Experten für beson­ders ver­wöhn­te Vierbeiner: Sitzplatzreservierungen bei der Bahn sind nur für Blindenführ- und Begleithunde mög­lich. Für sie kann der Nachbarplatz kos­ten­los reser­viert wer­den, so dass die Vierbeiner bequem im Fußbereich des benach­bar­ten Sitzes Platz neh­men können.

Gut vor­be­rei­tet auf gro­ße Fahrt
Wer mit sei­nem Hund eine Bahnreise antritt, kann eini­ge Vorbereitungen tref­fen, damit die Fahrt für alle Beteiligten, mit­rei­sen­de Zweibeiner ein­ge­schlos­sen, kein Reinfall wird. Übung macht den Meister – was für vie­le Lebensbereiche gilt, macht auch in die­sem Fall Sinn: Vor einer län­ge­ren Bahnfahrt soll­te man im Vorfeld eini­ge kür­ze­re Fahrten unter­neh­men, so dass sich das Tier dar­an gewöh­nen kann. Wenn mög­lich, soll­ten vol­le Züge – bei­spiels­wei­se im Hauptberufsverkehr oder an Feiertagen – ver­mie­den wer­den, denn sie bedeu­ten für Tiere Stress.

Entspannung kann eine aus­gie­bi­ge Gassirunde vor der Fahrt brin­gen, so dass der Hund aus­ge­las­tet ist. Zwar soll­ten Besitzer je nach Länge der Fahrt aus­rei­chend Futter und Wasser inklu­si­ve Napf mit­neh­men, aber bei Leckerlis und Knochen, die auch gut als Ablenkung die­nen kön­nen, geben die ARAG-Experten zu beden­ken, dass hier eine Geruchsbelästigung ande­rer Passagiere ver­mie­den wer­den muss. Wenn mög­lich, soll­te der Hund die Fahrt nicht mit vol­lem Magen antre­ten, son­dern die letz­te Mahlzeit eini­ge Stunden vor Reisebeginn zu sich genom­men haben.

Vierbeiner im Bus
Während Hunde im öffent­li­chen Personennahverkehr in der Regel für den Kinderticketpreis mit­fah­ren dür­fen, sind Haustiere in den meis­ten Fernbussen tabu. Auch hier gibt es Ausnahmen für Blindenführ- und Begleithunde. Ihre Beförderung ist erlaubt und sogar kos­ten­frei, muss aller­dings bei den meis­ten Fernbusbetrieben 36 Stunden vor Abfahrt tele­fo­nisch im Kundenservice ange­mel­det werden.

Egal ob in Bus oder Bahn: Die ARAG-Experten wei­sen bei Blindenführ- und Begleithunden dar­auf hin, dass sie im amt­li­chen Schwerbehindertenausweis ver­merkt sein bezie­hungs­wei­se eine aner­kann­te Begleithundeprüfung abge­legt haben müssen.

ARAG SE

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