Schlagwort-Archiv: Urteil

Bundesverwaltungsgericht: Kampfhundesteuer von 2.000 Euro pro Jahr „erdrosselnd“

Leipzig. Eine kom­mu­na­le Kampf­hun­de­steu­er in Höhe von 2.000,- Euro pro Jahr ist un­zu­läs­sig, da sie einem Kampf­hun­de­ver­bot in der Ge­mein­de gleich­kommt. Das hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig heute ent­schie­den. Die Ge­mein­de Bad Kohl­grub er­hebt für einen „nor­ma­len“ Hund eine Hun­de­steu­er von jähr­lich 75,- Euro. Für einen so ge­nann­ten Kampf­hund – hier ging es um einen durch Ver­ord­nung des Frei­staa­tes Bay­ern ge­lis­te­ten Rott­wei­ler – er­hebt die Ge­mein­de da­ge­gen eine Jah­res­steu­er von 2.000,- Euro. Gegen die in die­ser Höhe fest­ge­setz­te Hun­de­steu­er er­ho­ben die Hal­ter des Hun­des Klage. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen wies die Klage ab. Der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof hielt die Re­ge­lung über die Kampf­hun­de­steu­er da­ge­gen für un­gül­tig und gab der Klage der Hun­de­hal­ter statt. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ist die­ser Ein­schät­zung jetzt ge­folgt. Die Ge­mein­den dür­fen nach Art. 105 Abs. 2 a GG ört­li­che Auf­wand­steu­ern er­he­ben. Hier­zu ge­hört tra­di­tio­nell die Hun­de­steu­er. Auch eine er­höh­te Hun­de­steu­er für so­ge­nann­te Kampf­hun­de ist zu­läs­sig, und zwar auch dann, wenn …

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Hunde haben Anspruch auf Schutzhütte

Düsseldorf. ARAG Experten weisen Hundehalter darauf hin, dass auch Vierbeinern, die vorwiegend im Freien gehalten werden, ganzjährig eine Schutzhütte und ein witterungsgeschützter Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung gestellt werden muss. In einem konkreten Fall lebte ein Hundehalter seit Jahren in einem Pkw auf einer Raststätte. Seine beiden Tiere waren in der so genannten Punktanbindung den überwiegenden Teil des Tages am Fahrzeug angebunden. Sowohl das Veterinäramt als auch die Richter sahen hierin ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz. Zudem war auch die Anbindung alles andere als artgerecht. Diese sieht nach Auskunft der ARAG Experten eine mindestens sechs Meter lange Leine vor, die eine Sicherung gegen das Aufdrehen hat. So kann sich die Leine durch die Bewegung der Tiere nicht so sehr verkürzen, dass sie sich verletzen oder gar strangulieren (Verwaltungsgericht Aachen, Az.: 6 L 23/13). ARAG SE

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Verwaltungsgericht Trier: Gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes

Trier. Ein Hund, der einen Menschen gebissen hat, hat sich alleine dadurch als bissig erwiesen und gilt per Gesetz als gefährlicher Hund. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden. Die Verbandsgemeinde Kell am See hatte dem Antragsteller nach Hinweisen aus der Bevölkerung, dass sein Schäferhundmischling, der inner- und außerorts unangeleint ausgeführt werde, bereits zwei Personen gebissen habe, mit für sofort vollziehbarer Ordnungsverfügung aufgegeben, den Hund inner- und außerorts nur noch angeleint und zudem innerorts mit Maulkorb auszuführen. Dagegen wandte sich der Antragsteller mit der Begründung, die Maßnahmen seien unverhältnismäßig, nachdem ein Gutachten des Diensthundeführers des Polizeipräsidiums Trier zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es sich nicht um einen gefährlichen Hund handele. Das Ergreifen der soeben beschriebenen Maßnahmen wurde aber auch vom Gutachter empfohlen, da der Hund bei Unterschreiten der kritischen Distanz mit Körperkontakt hoch sensibel reagiere, was meist zu unvorhergesehenem aggressivem Verhalten führe, welches …

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