Düsseldorf. Mehr als 70.000 Hunde nehmen die Tierheime, die dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossen sind, jedes Jahr auf. Den größten Anteil machen Fundhunde aus. Jeder von ihnen hat eine eigene Geschichte. Einige Vierbeiner, die im Urlaub mit dabei sind, gehen ihren Besitzern während der Reise verloren. Andere sind von zu Hause ausgebüxt und finden nicht zurück. Egal, welches Schicksal dahintersteckt: Wer einen scheinbar herrenlosen Hund findet, kann viel dafür tun, dass er wieder zu seinem Halter zurückgeführt werden kann.
„Der Finder sollte zunächst einen möglichen Besitzer in der Umgebung suchen und in der Nachbarschaft fragen, ob der Vierbeiner dort bekannt ist oder vermisst wird“, rät Marius Tünte, Sprecher des Deutschen Tierschutzbundes. „Ist das nicht der Fall, sollte man schauen, ob das Tier gekennzeichnet ist. Viele Hunde haben Tätowierungen im Ohr oder an der Innenseite der Schenkel oder tragen einen Mikrochip.“ Die Nummer eines solchen Chips können Tierärzte mit einem speziellen Lesegerät ablesen. Im Anschluss kann man online prüfen, ob der Hund registriert wurde, zum Beispiel im Deutschen Haustierregister.
Doch der Reihe nach. Welche Pflichten hat ein Finder überhaupt, wenn er unverhofft auf den Hund gekommen ist? „Der Finder muss den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde, in der Regel der Gemeinde, anzeigen und ist dazu verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben“, erläutert Tünte den rechtlichen Rahmen.
Was kompliziert klingt, ist in der Praxis ganz einfach: Wer einen Hund findet, sollte diesen möglichst im örtlichen Tierheim abgeben. Das Tierheim informiert dann die zuständige Fundbehörde, nimmt sich des Hundes vorübergehend an und hilft dabei, den Halter zu ermitteln – meist in Zusammenarbeit mit einem Tierarzt, der die Registrierung des Tieres in einer Tierdatenbank, unter anderem dem Deutschen Haustierregister, überprüft.
Alternativ kann der Finder den Hund zunächst zu einem Tierarzt bringen. Dies ist vorwiegend dann sinnvoll, wenn das Tier offensichtliche Verletzungen hat oder innere Verletzungen zu vermuten sind. Der Tierarzt kann den Vierbeiner dann behandeln und überprüfen, ob er gechippt ist. Vorher sollte jedoch auch in diesem Fall die zuständige Fundbehörde informiert werden. „Die Behandlungskosten muss grundsätzlich der Eigentümer des Tieres übernehmen“, so Tünte. „Kann dieser nicht ermittelt werden, ist die Gemeinde, in deren Gebiet das Tier aufgegriffen wurde, verantwortlich für die Kostenerstattung.“
Sollte der Finder keine Zeit haben, einen Tierarzt oder ein Tierheim aufzusuchen, gilt: Den Hund auf keinen Fall allein zurücklassen! Stattdessen ist es sinnvoll, die Polizei zu rufen. Sie wird den Vierbeiner übernehmen und ihn anschließend ins Tierheim bringen.
Die Mühe, sich um das Tier zu kümmern, ist es in jedem Fall wert, denn laut Tünte können erfahrungsgemäß über die Hälfte der Fundhunde, die im Tierheim abgegeben werden, zu ihren Haltern zurückgeführt werden.
IVH