Die Bundestierärztekammer gibt Tipps für Tierhalter: Was tun, wenn unser Haustier stirbt?

Berlin. Für vie­le Menschen ist der Gedanke an den Tod des gelieb­ten Haustieres so schreck­lich, dass sie die­ses Thema ger­ne ver­drän­gen. „Wie schwer der Abschied fällt, weiß jeder, der das schon ein­mal durch­ma­chen muss­te. Da wun­dert es nicht, dass vie­le Tierhalter das Unvermeidliche – nicht immer zum Besten des tie­ri­schen Partners – hin­aus­zö­gern“, weiß Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

BTK - Hundegrab

Denn dass Hund oder Katze nach einem Leben von durch­schnitt­lich 14 bezie­hungs­wei­se 18 Jahren zu Hause an Altersschwäche ster­ben, ist nicht die Regel. Sehr vie­le Tiere müs­sen vom Tierarzt ein­ge­schlä­fert wer­den. Doch auch Tierhalter, die ihrem Liebling ein lan­ges, qual­vol­les Sterben erspa­ren wol­len, sind oft unsi­cher, wann der rich­ti­ge Zeitpunkt gekom­men ist. Ganz wich­tig ist es dar­um, kri­tisch die eige­nen Verlustängste und Befindlichkeiten zu reflek­tie­ren und sen­si­bel dafür zu sein, was das Tier durch sein Verhalten signa­li­siert: Fällt dem Hund jeder Schritt schwer, hat er Schwierigkeiten, sein Geschäft zu ver­rich­ten, nimmt die Katze kei­nen Anteil mehr an ihrer Umgebung und rührt ihr Lieblingsfutter nicht mehr an, kann es Zeit sein, Abschied zu neh­men. Das bedeu­tet im Umkehrschluss jedoch nicht, ein Tier ein­schlä­fern zu las­sen, weil es auf­grund sei­nes Alters unbe­quem gewor­den ist, oder man die Kosten einer mög­li­chen tier­ärzt­li­chen Behandlung spa­ren will.

„Eine pau­scha­le Antwort auf die Frage, wann ein Tier erlöst wer­den soll­te, gibt es nicht. Ganz wich­tig ist es dar­um, sich mit dem behan­deln­den Tierarzt zu bera­ten: Der Besitzer kennt das Tier und erlebt es im Alltag, der Tierarzt kennt die medi­zi­ni­sche Vorgeschichte und sieht mit objek­ti­vem und fach­li­chem Blick, ob es Zeit wird, das Tier gehen zu lassen“.

Viele Tierärzte kom­men dafür auch in die Wohnung des Besitzers. Eine gute Lösung, denn sie erspart dem Tier die Angst vor der Tierarztpraxis, es kann in sei­ner ver­trau­ten Umgebung ein­schla­fen. Die Besitzer soll­ten in die­sem schwe­ren Moment mög­lichst dabei sein und ihrem Tier durch ihre Anwesenheit die Angst nehmen.

Wichtig für die Besitzer ist dann natür­lich die Frage, was mit dem Tier gesche­hen soll. Wenn es in der Tierarztpraxis ein­ge­schlä­fert wird, kann es von dort in die Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht und ver­brannt oder ver­wer­tet wer­den. Jeder Tierhalter hat aber das Recht, den Tierkörper mit­zu­neh­men und – sofern in der jewei­li­gen Gemeinde erlaubt – im eige­nen Garten zu begra­ben. Dabei muss beach­tet wer­den, dass das Grab von einer min­des­tens 50 Zentimeter hohen Erdschicht bedeckt ist, es darf nicht in einem Wasserschutzgebiet und nicht unmit­tel­bar an öffent­li­chen Wegen lie­gen. Prof. Dr. Theo Mantel: „Es gibt außer­dem mitt­ler­wei­le eine Reihe von Tierfriedhöfen und auch Tierbestatter, die die Verbrennung in einem Tierkrematorium anbie­ten. Gerade für älte­re Menschen ist es sehr wich­tig, einen Ort der Trauer um einen lang­jäh­ri­gen vier­bei­ni­gen Begleiter zu haben. Der Tierarzt kennt Adressen von ent­spre­chen­den Anbietern und hilft ger­ne weiter.“

Foto: © C. Pfister