„Fred“ ist gerettet!Hamburg. „Fred“ muss nicht zurück nach Dänemark! Bei sei­nem Kampf um das Leben des American-Staffordshire-Terrier-Mischlings erhielt der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV) auch von einem groß­zü­gi­gen und groß­her­zi­gen Hamburger tat­kräf­ti­ge Unterstützung: Der tap­fe­re „Fred“ wur­de nach ner­ven­auf­rei­ben­den und zähen Verhandlungen end­lich im Namen des HTV von sei­nem Halter frei­ge­kauft. Um die Verhandlungen nicht zu gefähr­den, haben wir zwi­schen­zeit­lich nicht berich­tet. Aber jetzt:

Seit Wochen kämpf­te der HTV auch öffent­lich um das Leben des aus Dänemark stam­men­den Fred. Der Rüde wur­de am Hamburger Flughafen auf­grund einer feh­len­den Tollwut-Titerbestimmung sicher­ge­stellt. Bei der Ausreise in sei­ne Heimat Dänemark droh­te dem lie­ben Rüden der Tod – und das auf­grund sei­ner Rasse! Denn in Dänemark reicht bereits der Ein-pro­zen­ti­ge Nachweis einer dort ver­bo­te­nen Rasse mit­tels eines DNA-Tests aus, um den Hund die­ser zuzu­ord­nen und dann zu töten – ausnahmslos.

Trotz Protesten ord­ne­te Behörde Halterrückgabe an
Der HTV bat die zustän­di­ge Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) auf­grund der dro­hen­den Lebensgefahr für „Fred“ von einer Rückgabe an den Halter abzu­se­hen, viel­mehr die Entziehung des Tieres anzu­ord­nen. Trotz aller Argumente und Informationen, die von der Tierschutzberatung des HTV vor­ge­tra­gen wur­den, blieb die zustän­di­ge Amtsveterinärin unbe­ein­druckt und hielt an ihrem Vorhaben „Fred“ aus­zu­lie­fern fest.

Dabei gab es genug recht­li­che Anhaltspunkte um eine ande­re Entscheidung zu tref­fen: Zum einen hät­te „Fred“ nach dem 2001 in Kraft getre­te­nen Hundeverbringungs- und ‑ein­fuhr­be­schrän­kungs­ge­setz auf­grund sei­ner Rassezugehörigkeit nicht nach Deutschland ein­ge­führt wer­den dür­fen. Zudem liegt auf­grund der feh­len­den Tollwut-Titerbestimmung ein Verstoß gegen die EU-Verordnung Nr. 576/2013 vor. Ebenso ist unge­klärt, wer für die schwer ver­stüm­mel­ten Ohren von „Fred“ ver­ant­wort­lich ist. Auch hät­te „Fred“ mit der hoch­gra­dig geschwol­le­nen und ent­zün­de­ten Wunde des ent­fern­ten Auges, die im HTV mit einer Drainage ver­sorgt wer­den muss­te, nicht auf den Flug aus der Türkei gesetzt wer­den dürfen.

Der HTV for­der­te die Behörde auch erfolg­los dazu auf, wenigs­tens die Sicherstellung von „Fred“ auf­recht­zu­er­hal­ten und fort­an zur Gefahrenabwehr auf Paragraf 16 a Tierschutzgesetz zu stüt­zen, da „Fred“ in Dänemark auf­grund sei­ner Rasse die Tötung drohte.

„Fred“ ist gerettet!

Auch der Halter zeig­te sich lan­ge völ­lig unein­sich­tig und blieb dabei, den Hund nach Dänemark holen zu wol­len. Mehrfach wie­der­hol­te der HTV das Angebot, die ent­stan­de­nen Versorgungskosten in Höhe von rund 2.000 Euro vom Halter zu über­neh­men, wenn „Fred“ abge­ge­ben wer­den wür­de. Bei den Verhandlungen und Gesprächen erhielt der HTV her­vor­ra­gen­de Unterstützung durch den däni­schen Verein Foreningen Fair Dog, der gegen das däni­sche Tötungsgesetz und sei­ne gna­den­lo­sen Folgen kämpft. Die Recherche der däni­schen Tierschutzkollegen ergab, dass der Halter von „Fred“ anschei­nend dem kri­mi­nel­len Milieu ange­hört. Der Familienclan sei in Dänemark dafür bekannt, sich mit als gefähr­lich gel­ten­den Hunden zu umge­ben. Diese Erkenntnisse wur­den von Foreningen Fair Dog direkt an die zustän­di­ge Amtsveterinärin der BGV wei­ter­ge­ge­ben – ohne jeden Erfolg.

Nachdem den HTV die behörd­li­che Anordnung erreich­te, „Fred“ am kom­men­den Tag an den Halter her­aus­zu­ge­ben, wel­che die zustän­di­ge Amtsveterinärin dann durch per­sön­li­che Anwesenheit im Tierheim noch beschleu­ni­gen woll­te, teil­te der HTV mit, die Herausgabe zu verweigern.

Plötzlich wur­de dem HTV behörd­lich mit­ge­teilt, dass der Halter glaub­haft ver­si­chern kön­ne, „Fred“ nun­mehr in ein ande­res EU-Land zu ver­brin­gen. In die meis­ten EU-Länder dürf­te „Fred“ jedoch nicht legal ein­ge­führt wer­den. Hinzu kam, dass der Halter in den Gesprächen mit der Tierschutzberatung des HTV gänz­lich ande­re Angaben mach­te. Danach soll­te „Fred“ mut­maß­lich zum Schein in Deutschland ange­mel­det wer­den – am Zweitwohnsitz eines Familienmitglieds – und dann nach Dänemark gebracht werden.

Auch eine Petition für das Leben von „Fred“, die mitt­ler­wei­le schon mehr als 12.000 Menschen unter­schrie­ben haben, sowie unzäh­li­ge Schreiben und Mails und brei­te öffent­li­che Anteilnahme beweg­ten die BGV bis zuletzt zu kei­ner­lei Entgegenkommen oder Einlenken.

Unter vie­len Unterstützungsangeboten mel­de­te sich ein Hamburger, der anonym blei­ben möch­te, aber sich mit allen ihm zur Verfügung ste­hen­den Mitteln für Freds Leben ein­set­zen woll­te. Der anony­me Unterstützer scheu­te dafür kei­ne Kosten und Mühen. Über sei­nen Anwalt und Notar such­te er, ver­mit­telt durch den HTV, das Gespräch mit dem Halter, ner­ven­auf­rei­ben­de und zähe Verhandlungen began­nen und end­lich konn­te „Fred“ frei­ge­kauft werden.

Die ers­te Vorsitzende Sandra Gulla betont: „Wir muss­ten das Leben von „Fred“ ret­ten, eine Auslieferung in die Tötung kam für uns nie in Betracht. Wir sind allen sehr dank­bar, die uns dabei unter­stützt haben, allen vor­an dem tat­kräf­ti­gen Spender und unse­ren däni­schen Tierschutzkollegen.“ Sie ergänzt: „Der Hamburger Tierschutzverein ist ein siche­rer Hafen für alle Tiere. Wer ein­mal in unse­re Obhut gelangt, für des­sen Leben ste­hen wir ein. Dafür kämp­fen wir jeden Kampf und solan­ge, bis wir erfolg­reich sind!“

Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V.