Anschnallen will gelernt sein
Düsseldorf. Ob die kurze Tour zum Tierarzt, auf den Trainingsplatz oder die große Fahrt in den Urlaub: Tierhalter sollten ihren Hund im Auto richtig sichern, sonst kann der Vierbeiner zum Geschoss werden. Laut ADAC kann ein 20 Kilogramm schwerer Hund bei einem Aufprall mit 50 Kilometern pro Stunde eine Aufschlagswucht von mehr als einer Tonne entwickeln – mit fatalen Folgen für alle Insassen. Der Fachhandel bietet verschiedene Sicherungsarten für Hunde. Gewicht und Größe des Tieres entscheiden, welche sich am besten eignet, heißt es beim ADAC in München.
Die sicherste Methode: die Transportbox
Ob Hundesicherheitsgurte, spezielle Hundeautositze mit eigenem Geschirr oder stabile Transportboxen: Für die sichere Autofahrt mit dem Vierbeiner gibt es diverse Möglichkeiten. Dabei ist laut ADAC eine der besten Varianten, das Tier in einer Transportbox im Fußraum hinter dem Fahrer oder Beifahrer zu sichern. Da dieser Raum begrenzt ist, eignet sich diese Version hauptsächlich für kleine Tiere, so der ADAC. Große Hunde sollten in einer Transportbox im Laderaum direkt hinter den Sitzlehnen und einem zusätzlichen stabilen Laderaumgitter gesichert werden. Diese Konstellation biete für alle Insassen den bestmöglichen Schutz im Fahrzeug, so der ADAC.
Es gibt verschließbare Modelle aus Metall, die am Boden verschraubt werden können. Dadurch kann der Hund bei einem Unfall nicht durch den Wagen geschleudert werden. Zudem schützt die Box das Tier vor der Wucht auffahrender Autos. Ist die Transportbox quergestellt, bleibt im Falle eines Unfalls die Belastung auf den Hund moderat, so der ADAC. Die Boxen sollten nicht ungesichert auf der Rückbank oder vor der Heckscheibe platziert werden.
Hunde können auch mit einem Geschirr am Gurtschloss oder am Sicherheitsgurt des Fahrzeugs angeschnallt werden. Allerdings ist laut ADAC dies die schlechteste Sicherungsvariante. Im Test zerbrach der Karabinerverschluss und der Tierdummy konnte ungebremst auf die Rückenlehne des Sitzes aufschlagen.
Vorschriften zur Sicherung
Aus verkehrsrechtlicher Sicht gilt ein Hund während der Fahrt als Ladung. Daher sind unter anderem nach Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung Halter verpflichtet, die Ladungen „so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen.“ Wer sich nicht daran hält, dem drohen Bußgelder bis zu 75 Euro und sogar Punkte in Flensburg. Das ist nicht nötig. Eine gute Sicherung für Tiere gibt es bereits unter 30 Euro, so der ADAC.
Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V.