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Ein Tier gefunden? Was jetzt zu tun ist

Wer Fundtiere behält, macht sich unter Umständen sogar des Diebstahls schuldig

ARAG-Experten informieren über das richtige Verhalten, wenn man Streuner findet Düsseldorf. So genannte Freigänger gibt es vor allem bei Katzen. Sie lieben es, nach Lust und Laune zu kommen und zu gehen. Dabei kann es schon mal vorkommen, dass die Samtpfote sich für einige Zeit ein neues Zuhause sucht. ARAG-Experten warnen davor, die Streuner allzuschnell als Familienzuwachs zu betrachten. Wer Fundtiere behält, macht sich unter Umständen sogar des Diebstahls schuldig. Wie man mit vermeintlich herrenlosen Tieren umgeht, erklären die ARAG-Experten im Folgenden. Die Rechtslage So lobenswert es auch ist, sich um herumstreunende Katzen und Hunde zu kümmern – bleibt der Eigentümer des Tieres unauffindbar, gilt das Tier – so paradox es klingt – als Fundsache. Und ob lebendiger Vierbeiner oder Schlüsselbund, für Fundsachen ist die Gemeinde beziehungsweise Stadt zuständig. Daher raten die ARAG-Experten, das Findeltier beim örtlichen Tierheim, der Polizei oder dem Fundbüro zu melden – und zwar (auch) schriftlich …

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