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Hund und Co. – Heimtierhaltung in der Wohnung

Mietwohnung - Assistenztiere grundsätzlich erlaubt

Therapie- und Assistenztiere grundsätzlich erlaubt Düsseldorf. Häufig wollen Vermieter die Tierhaltung verbieten. Wer einen Assistenzhund oder ein Tier zu therapeutischen Zwecken braucht, hat in der Regel gute Chancen, dass ihm die Tierhaltung dennoch gewährt wird. Unabhängig davon, was ursprünglich einmal im Mietvertrag vereinbart wurde, meint der Tierrechtsspezialist Rechtsanwalt Andreas Ackenheil aus Mainz. Bestätigt sieht der Anwalt dies in zahlreichen Rechtsurteilen der Vergangenheit. „Oftmals sind es Einzelfallentscheidungen, die nach eingehender Prüfung und Abwägung der Interessen des Tierhalters, anderer Mieter und des Vermieters gefällt werden“, betont Ackenheil. Beispielsweise spielen auch besondere Bedürfnisse des Mieters (Blindenführhund, Therapiezwecke, soziale Vereinsamung) sowie das Naturell eines Tieres eine Rolle. Hunde Benötigt beispielsweise ein behinderter Mensch einen Assistenzhund, der ihn bei der Hausarbeit unterstützt und ist der Hund gut erzogen, sozialverträglich und ruhig, sind sehr wichtige Kriterien bereits erfüllt. „Diese Eigenschaften sind bei ausgebildeten und qualitätsgeprüften Assistenzhunden die Voraussetzung für einen Einsatz bei einem behinderten Menschen“, sagt …

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