Zuletzt aktualisiert am 22. April 2019 von Stefan Richter Städte und Gemeinden müssen für Behandlungskosten eines Fundtieres aufkommen Da es zwischen Tierärzten und Städten regelmäßig zu Streitigkeiten über die Erstattung der Tierarztkosten für ein Fundtier kommt, ist das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 23.04.2012 (Az. 11 LB 267/11) von Bedeutung. Das OVG hat dem Tierarzt Recht gegeben und die Stadt zur Zahlung seiner Gebühren verurteilt. Passiert war Folgendes: Am späten Abend des 26. Dezember 2007 wurde ein verletzter Kater von einem Passanten gefunden. Dieser klingelte bei den umliegenden Häusern, konnte den Eigentümer jedoch nicht ausfindig machen. Da beim örtlichen Tierschutzverein am 2. Weihnachtsabend niemand zu erreichen war, wandte er sich an die Polizei. Da die Beamten jedoch zu einem anderen Einsatz unterwegs waren und erst viel später hätten kommen können, brachte der Finder den Kater aufgrund schwerer Verletzungen zum notdiensthabenden Tierarzt. Der Tierarzt nahm eine Notoperation vor und …