Düsseldorf. Als bester Freund des Menschen nehmen Hunde immer stärker am Alltag ihrer Halter teil. Da ist es kaum verwunderlich, dass immer mehr Hundehalter ihren Vierbeiner auch mit ins Restaurant nehmen möchten und dass das immer häufiger auch zugelassen wird. Die Entscheidung dafür liegt nach aktueller Rechtsprechung größtenteils beim Betreiber.
In den Sommermonaten machen Halter und ihre Hunde nach einem Spaziergang gerne noch einen kurzen Halt im Außenbereich eines Restaurants oder Cafés. Herbst und Winter laden im Gegensatz dazu doch eher in den Innenbereich ein. Aber: Werden Hunde draußen einfach toleriert oder sind sie im Restaurant ganz grundsätzlich erlaubt?
Zugangsrechte liegen im Hausrecht
Besondere Zugangsrechte für Personen mit Assistenz- oder Begleithund
„Ein Begleithund zählt nicht als Hund, er ist ‚Teil‘ der unterstützten Person, so wie eine Brille oder ein Spazierstock. Bei der Verweigerung des Zutritts mit einem Assistenzhund kann eine Benachteiligung gemäß § 7 Absatz 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegen“, verweist der Anwalt auf das Gesetz. „Außerdem greift seit dem 1. Juli 2021 die neue Regelung des § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Danach sind alle Betreiber einer typischerweise für den allgemeinen Publikumsverkehr öffentlich zugänglichen Anlage oder Einrichtung verpflichtet, Menschen mit Behinderung, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, den Zutritt nicht wegen der Begleitung durch einen Hund zu verweigern.“
Verhalten im Restaurant
Eine Grundlage für den Restaurantbesuch sollte sein, dass der Hund still an seinem Platz liegen bleibt und andere Gäste nicht belästigt. Dabei kann es helfen, wenn er auf seiner vertrauten Decke liegt. Halter sollten das mit ihrem Tier üben. Wer seinen Vierbeiner mit einem Spaziergang auspowert und ihn bereits vor dem Restaurantbesuch füttert, umgeht damit ein mögliches Betteln.
Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass das Restaurant nicht überfüllt ist und der Hund dadurch gestresst wird. Bei der Platzwahl sollten Halter zudem darauf achten, dass der Tisch eher in einer Ecke steht und Gäste sowie Personal nicht Gefahr laufen, über den am Boden liegenden Hund zu stolpern oder ihm auf die Pfoten zu treten. Dann steht einem entspannten Restaurantbesuch mit der Fellnase nichts mehr im Weg.