VIER PFOTEN warnt Hundebesitzer: Hunde können in aufgeheizten Autos schon nach kürzester Zeit einen lebensbedrohlichen Hitzeschock erleiden.

Hamburg. Damit die war­men Tage für alle Beteiligten schön wer­den, warnt die Tierschutzstiftung VIER PFOTEN vor der Hitzefalle Auto. Jedes Jahr kom­men Hunde ums Leben, die in über­hitz­ten Autos zurück­ge­las­sen wur­den. Auch mäßi­ge Temperaturen wer­den unterschätzt.

Sarah Ross, Heimtierexpertin von VIER PFOTEN: „Hunde sind der Hitze im Auto hilf­los aus­ge­lie­fert und kön­nen die­se allei­ne durch ihr Hecheln nicht kom­pen­sie­ren. Schon nach fünf Minuten kann der Hund einen Hitzeschock bekom­men und das Auto zur Todesfalle werden!“

Autos kön­nen sich, gera­de wenn sie in der Sonne par­ken, extrem schnell erhit­zen, auch wenn die Außentemperaturen rela­tiv nied­rig sind. In kur­zer Zeit kann die Temperatur im Inneren eines Autos mehr als das Doppelte der Außentemperatur errei­chen. Im Schatten zu par­ken hilft lei­der nur kurz: Die Sonne wan­dert und mit ihr zieht auch der Schatten wei­ter. Auch die Scheiben einen Spalt zu öff­nen hilft nur wenig und ver­hin­dert kei­nen Hitzestau.

Wenn das Auto an warmen Tagen zur Todesfalle wird (Grafik: ©-VIER-PFOTEN)

Hunde soll­ten also nie­mals allein im Auto zurück­ge­las­sen wer­den. Hat man einen Termin oder muss Besorgungen machen, ist es rat­sam, den Hund zu Hause, in der Nähe sei­ner gewohn­ten Wasserquelle oder in die­ser Zeit von jeman­dem betreu­en zu lassen.

Hund in Not: Scheibe einschlagen
Wenn sich ein Hund in einer offen­sicht­lich lebens­ge­fähr­li­chen Lage in einem abge­schlos­se­nen, über­hitz­ten Auto befin­det, rufen auf­merk­sa­me Passanten zunächst die Polizei oder Feuerwehr. Sollte sich der Zustand des Tieres bis zum Eintreffen der Rettungskräfte ver­schlech­tern und der Fahrzeughalter trotz akti­ver, laut aus­ru­fen­der Suche nicht aus­fin­dig gemacht wer­den kön­nen, darf die Autoscheibe ein­ge­schla­gen und das Tier in den ret­ten­den Schatten befreit wer­den. Bevor dies geschieht, soll­te aber der Zustand des Tieres per Foto- und Videoaufnahme doku­men­tiert und ein Zeuge hin­zu­ge­zo­gen wer­den. Die Gefahr, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung in die­sem Notstand zu bekom­men, ist sehr gering.

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz