Auswertung des Deutschen Tierschutzbundes

Bonn. Der ille­ga­le Handel mit Heimtieren bleibt auf einem hohen Niveau, wie die Auswertung des Deutschen Tierschutzbundes für das Jahr 2023 zeigt. Betroffen waren min­des­tens 731 Tiere – dar­un­ter über­wie­gend Hunde – in 221 auf­ge­deck­ten Fällen. Mit einem Rückblick auf die Zahlen der ver­gan­ge­nen zehn Jahre belegt der Deutsche Tierschutzbund zudem, dass der ille­ga­le Heimtierhandel seit vie­len Jahren ein mas­si­ves Tierschutzproblem ist: Über 1.400 Fälle mit knapp 21.000 geschmug­gel­ten Tiere hat der Dachverband der Tierheime in die­ser Zeit doku­men­tiert. Neben den bekannt gewor­de­nen Fällen ist von einer hohen Dunkelziffer aus­zu­ge­hen. Die Folgen des Tierhandels, ins­be­son­de­re über das Internet, schul­tern vor allem die Tierheime. Um die­se zu ent­las­ten und das Tierleid ein­zu­däm­men, for­dert der Deutsche Tierschutzbund ent­schei­den­de Nachbesserungen im Tierschutzgesetz.

„Rein rech­ne­risch wur­de in den ver­gan­ge­nen zehn Jahren etwa jeden drit­ten Tag ein Fall von ille­ga­lem Tierhandel in Deutschland auf­ge­deckt. Vor allem Hunde- und Katzenwelpen, die viel zu früh von ihrer Mutter getrennt wer­den, sind betrof­fen. Da die Welpen meist unter tier­schutz­wid­ri­gen Bedingungen auf­wach­sen und weder mensch­li­che Fürsorge erfah­ren noch tier­me­di­zi­nisch betreut wer­den, sind sie fast immer krank und lei­den mas­siv unter den Strapazen des Transports“, sagt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund.

Überwiegend Hunde geschmuggelt

Welpenhandel -Pudelwelpe wurde illegal transportiert
Dieser Pudelwelpe wur­de 2023 ille­gal trans­por­tiert und im Tierheim Aschaffenburg ver­sorgt. Er war noch zu jung für den Transport (Foto: © Armin Lerch).

Unter den 731 ille­gal trans­por­tier­ten Tieren befan­den sich im letz­ten Jahr allei­ne 629 Hunde, dar­un­ter vor allem Rassehunde, wie Malteser, Zwergspitz oder Französische Bulldogge. Anders als vor eini­gen Jahren wur­den ver­mehrt Einzeltiere geschmug­gelt und als Privatverkäufe getarnt. Die kon­trol­lie­ren­den Behörden konn­ten auch 56 Katzen und 46 Tiere ande­rer Arten – Alpakas, Stachelschweine, ver­schie­de­ne Vogelarten sowie ein Parmawallaby und einen Rothandtamarin – beschlag­nah­men. Wie bereits im Vorjahr kamen die meis­ten Fälle in Bayern, Berlin und Sachsen ans Licht. Die Tiere stamm­ten in ers­ter Linie aus ost­eu­ro­päi­schen Ländern – am häu­figs­ten und das ach­te Mal in Folge, aus Rumänien.

Anhaltende per­so­nel­le und finan­zi­el­le Belastung für Tierheime
Um die Betreuung und Versorgung beschlag­nahm­ter Tiere aus ille­ga­lem Handel küm­mern sich die ört­li­chen Tierheime. Dabei ent­ste­hen den Heimen hohe Kosten, die die Behörden in vie­len Fällen nicht kos­ten­de­ckend erstat­ten. Die Kosten, um eine ille­gal gehan­del­te Katze oder einen Hund unter­zu­brin­gen und zu pfle­gen, belie­fen sich im ver­gan­ge­nen Jahr auf durch­schnitt­lich 25 Euro pro Tag. Da die Tierheime ange­sichts der all­ge­mei­nen Kostensteigerungen und durch ver­mehr­te Tierabgaben zu kämp­fen haben, müs­se die ver­meid­ba­re zusätz­li­che Belastung durch den ille­ga­len Welpenhandel end­lich unter­bun­den wer­den, so der Deutsche Tierschutzbund.

Der Verband for­dert daher län­der­über­grei­fen­de Maßnahmen, um den Welpenhandel effek­tiv ein­zu­däm­men: „Es braucht ein Verbot, min­des­tens aber eine gesetz­li­che Regulierung des Onlinehandels mit Tieren. Für einen Identitätsnachweis der Verkäufer reicht es da nicht, wenn sie ledig­lich Name und Anschrift ange­ben müs­sen, wie es der Entwurf für das neue Tierschutzgesetz vor­sieht“, sagt Zeller. „Zudem wäre eine Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen essen­zi­ell, ist aber bis­her im Gesetzentwurf nicht direkt vor­ge­se­hen. Hier besteht drin­gen­der Nachbesserungsbedarf.“ Außerdem sei­en ver­mehr­te Kontrollen sowie här­te­re Strafen für die Händler von­nö­ten, so der Tierschutzbund.