Kein Welpe aus Kamerun – Fiese Abzocke findet noch immer neue Opfer

Kamerun-Welpen sind eine reine Erfindung und eine Betrugsmasche

Sulzbach/Ts. Es ist eine Betrugsmasche, die kein Ende nimmt und seit Jahren erfolgreich funktioniert: Die sogenannten Kamerun-Welpen verhelfen nach wie vor Betrügern zu ihren Einnahmen. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes Haustierregister betreibt, warnt vor ominösen Inseraten und rät zur verantwortlichen Adoption von Haustieren.

Kamerun-Welpen sind eine reine Erfindung und eine BetrugsmascheDie Masche ist so einfach wie erfolgreich: Betrüger bieten über verschiedene Internetplattformen Welpen zum Verschenken an. Die Tiere suchen angeblich eine liebevolle Familie. Geld gezahlt werden muss nicht, schließlich geht es um das Wohl der Tiere. Der Adoptant soll lediglich die Transportkosten übernehmen, aber auch die sind mit einigen Hundert Euro überschaubar. Vor allem im Vergleich dazu, dass ein Welpe vom Züchter in der Regel ab 1.000 Euro aufwärts kostet. Zu den Transportkosten kommen dann aber plötzlich immer mehr weitere Kosten hinzu: Zum Beispiel für den Zoll, vermeintliche Tiergesundheitsnachweise oder für spezielle Transportboxen. Das Geld wird über anonyme Bargeldtransfers überwiesen. Nur eines passiert nie: Dass ein Hund wirklich beim neuen Halter ankommt. „Die Tiere existieren nicht. Kamerun-Welpen sind eine reine Erfindung und eine Betrugsmasche, mit der Menschen schlichtweg abgezockt werden“, klärt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO, über diese perfide Methode auf. Dem Interessenten wird ein Schnäppchen vorgegaukelt und anschließend soll er immer mehr zahlen, bis er merkt, dass etwas nicht stimmt oder bis die Betrüger genug Geld von ihm erschlichen haben.

Warum funktioniert diese Masche?

„Die Betrüger machen sich zum einen die Schnäppchen-Mentalität und die fehlenden Informationen mancher Leute zunutze“, vermutet Mike Ruckelshaus. „Manchmal wird allerdings auch gezielt Mitleid erregt, so dass die Käufer das Gefühl haben, sie tun etwas Gutes.“ Angeblich befinden sich die Tiere zum Beispiel in Kamerun, daher der Name der Masche. Ob die Betrüger allerdings wirklich von dort stammen, ist unbekannt, denn sie wurden bislang nicht ermittelt. „Das Geld, das die Opfer gezahlt haben, ist unwiderruflich weg. Dennoch sollten sie unbedingt eine Anzeige wegen Betruges erstatten und den Betreiber des betreffenden Internetportals informieren“, rät Mike Ruckelshaus.

Woran ist der Betrug zu erkennen?

Als erstes Indiz dafür, dass es sich um einen Betrug handeln könnte, nennt Mike Ruckelshaus die Tatsache, dass die Welpen zu verschenken sind: „Hier gilt wirklich der Grundsatz: Niemand hat etwas zu verschenken. Bei einer solchen Angabe sollte man als Interessent also skeptisch werden. Dazu kommt, dass die Inserate vielfach in einem sehr schlechten Deutsch formuliert sind und die Tiere im Ausland sein sollen. Grundsätzlich rate ich sowieso dazu, gar nicht auf irgendwelche fragwürdigen Internetangebote einzugehen.“

Stattdessen empfiehlt TASSO als Anlaufstelle für die Suche nach einem Welpen seriöse Tierschutzvereine. Der erste Weg sollte immer ins Tierheim führen. Auch dort warten häufig Welpen auf ein Zuhause. Auch Tierschutzorganisationen, die sich im Auslandstierschutz engagieren, vor Ort Kastrationsaktionen durchführen und einheimische Tierheime unterstützen, vermitteln häufig Welpen und Junghunde nach Deutschland. Aber Achtung, das Tier darf frühestens mit Ablauf der 15. Lebenswoche und mit einem gültigen Impfschutz gegen Tollwut nach Deutschland eingeführt werden. Darüber hinaus benötigt jeder Anbieter, der Hunde aus dem Ausland nach Deutschland verbringt, um sie hier abzugeben, eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramts. Käufer sollten sich daher in jedem Fall die entsprechende Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zeigen lassen. Und wenn es unbedingt ein reinrassiger Welpe vom Züchter sein soll? „Dann können sich Interessenten nach einer seriösen Hobbyzucht umsehen“, rät Mike Ruckelshaus und fügt hinzu: „Hobbyzucht ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) definiert als: Nicht mehr als drei fortpflanzungsfähige Hündinnen und drei Würfe pro Jahr.“

© TASSO e.V.

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