Die Bundestierärztekammer gibt Tipps zur Urlaubsplanung mit dem Haustier

Badeurlaub. Foto: Marit-PetersBerlin. Eine Urlaubsreise soll­te man – wenn mög­lich – nicht auf den letz­ten Drücker pla­nen. Das gilt beson­ders für Besitzer von Haustieren. Schließlich muss es gut über­legt sein, ob Waldi und Co. mit auf gro­ße Fahrt gehen sol­len oder ob die Unterbringung des Tieres wäh­rend des Urlaubs orga­ni­siert wer­den muss. Fragen zum Thema stel­len sich vie­le: Kann der Nachbar den Wellensittich ver­sor­gen? Bleibt die Katze lie­ber zuhau­se oder reist sie mit? Ist dem Hund ein Flug zuzu­mu­ten und wel­che Impfungen benö­tigt er? Hier eini­ge Tipps der Bundestierärztekammer:

Wer bes­ser zuhau­se bleibt

  • Vögel und Kleintiere wie Hamster, Kaninchen oder Chinchillas, sind zuhau­se oder in einer Pflegestelle am bes­ten auf­ge­ho­ben. Wenn kein net­ter Nachbar oder Bekannter die Tiere ver­sor­gen will oder kann, bie­ten sich Tierpensionen an. Angebote zu Pflegestellen hän­gen auch oft in der Tierarztpraxis aus, die ört­li­chen Tierschutzvereine ver­mit­teln dar­über hin­aus in der Regel güns­ti­ge Pflegeplätze über sog. „Tiersitterlisten“.
  • Die Pflege von Terrarientieren soll­te kei­nem Laien über­las­sen wer­den. Zum einen ist das nicht jeder­manns Sache, zum ande­ren reagie­ren vie­le Reptilien, Amphibien oder Wirbellose sehr emp­find­lich auf Schwankungen von Licht, Temperatur oder Luftfeuchtigkeit, und auch die Fütterung ist oft sehr spe­zi­ell. Hier bezüg­lich Pflegemöglichkeit am bes­ten an einen Terraristik-Verein oder ver­trau­ens­wür­di­gen Zoofachhändler wenden.
  • Katzen füh­len sich in ihrer gewohn­ten Umgebung am wohls­ten, eine Veränderung des Standorts bedeu­tet meis­tens gro­ßen Stress für sie. Natürlich gibt es auch Katzen, die es gewohnt sind, mit zu ver­rei­sen. Bei einem Aufenthalt in einer regel­mä­ßig besuch­ten Ferienwohnung oder im Ferienhaus steht dem gemein­sa­men Urlaub also nichts im Wege.
  • Wenn die Katze nicht im Haushalt ver­sorgt wer­den kann, ist eine Katzenpension die zweit­bes­te Wahl. Dabei unbe­dingt beach­ten: Für die Unterbringung in einer seriö­sen Katzenpension muss Mieze zumin­dest einen gül­ti­gen Impfschutz gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche vor­wei­sen kön­nen. Weitere Impfungen sind je nach den Anforderungen der Pension mit dem Tierarzt zu besprechen.

Hund reist mit!

  • Für vie­le Hundehalter ist es eine Selbstverständlichkeit, gemein­sam mit ihrem Liebling Urlaub zu machen. Mit Sicherheit für Mensch und Tier die bes­te Alternative, doch soll­te das – will man kei­ne böse Überraschung erle­ben – gut geplant werden!
  • Rechtzeitig infor­mie­ren, ob in der Ferienwohnung, im Ferienhaus oder Hotel ein Hund gestat­tet ist. Es ist kei­ne Selbstverständlichkeit, dass alle Anbieter Haustiere erlau­ben. Wenn ja kos­tet die Mitnahme eines Hundes in der Regel zwi­schen fünf und 15 Euro pro Tag.
  • Bitte beach­ten: Viele Länder ver­bie­ten die Einreise von so genann­ten Kampfhunden (z.B. Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Spanien, Ungarn, Zypern, Norwegen), oft gilt dort stren­ge Maulkorb- und Leinenpflicht.
  • Bei Reisen in den Süden ist nach Rücksprache mit dem Tierarzt ein Schutz gegen „Reisekrankheiten” emp­feh­lens­wert, d.h. wirk­sa­me Medikamente gegen Zecken und Sandfliegen oder eine Schutzimpfung gegen Leishmanien.

Auto- und Bahnfahrt

  • Bei lan­gen Autofahrten mit Hund soll­ten aus­rei­chend Pausen ein­ge­legt wer­den, damit Bello sich lösen und Wasser trin­ken kann.
  • Wichtig ist es, den Hund im Auto aus­rei­chend zu sichern (Transportbox, Sicherheitsgeschirr). Das ist übri­gens nach § 23 der Straßenverkehrsordnung Pflicht: Nimmt es ein Ordnungshüter mit der Kontrolle des Fahrzeugs sehr ernst und ist der Hund nicht gesi­chert, droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld bis zu 50 Euro.
  • Eine Bahnfahrt ist für (grö­ße­re) Hunde und ihre Halter lei­der nicht beson­ders lus­tig: Zum einen gibt es bei län­ge­ren Fahrten kaum die Möglichkeit, dass sich das Tier lösen kann, zum ande­ren ist die Bahnfahrt mit Hund ziem­lich teu­er, denn Hunde, die nicht in eine Tasche pas­sen, zah­len die Hälfte des Erwachsenentarifs. Einen Anspruch auf einen Platz gibt es dafür nicht, so dass es bei vol­lem Zug sehr eng und unbe­quem für das Tier wer­den kann.

Über den Wolken …

  • Soll der Hund mit­flie­gen, recht­zei­tig bei der Airline erkun­di­gen und buchen: Die meis­ten Fluggesellschaften erlau­ben pro Flug nur eine begrenz­te Anzahl von Tieren; eini­ge Billigflieger erlau­ben über­haupt kei­ne Tiere in der Maschine.
  • Kleine Hunde dür­fen in der Transporttasche oder ‑box mit in die Kabine: Die Gewichtsobergrenze liegt hier inkl. Box bei 5 bis 8 Kilo (bei Fluggesellschaft erfragen!).
  • Die Kosten für den Transportkäfig im Frachtraum wer­den als Übergepäck abge­rech­net und vari­ie­ren je nach Größe zwi­schen 70 und 300 Euro. Achtung: Für sog. Listen- bzw. „Kampfhunde“ gel­ten bei eini­gen Fluggesellschaften noch ein­mal spe­zi­el­le Bedingungen, dar­um unbe­dingt recht­zei­tig erkundigen!
  • Generell gilt, dass eine Reise im Frachtraum eines Flugzeuges für den Hund gro­ßen Stress bedeu­tet, denn die Transportboxen wer­den bei vie­len Fluggesellschaften mit dem Gepäck im lau­ten und nicht kli­ma­ti­sier­ten Frachtraum beför­dert (vor­her erfra­gen!). Eine Ruhigstellung des Hundes mit­tels Tablette, wie oft emp­foh­len, kann aber gefähr­lich sein, da die Reaktionen des Tieres nicht abzu­se­hen sind und es z.B. zu Kreislaufproblemen wäh­rend des Fluges kom­men kann. Hier unbe­dingt vor­her mit dem behan­deln­den Tierarzt sprechen!
  • Hunde „kurz­na­si­ger“ Rassen wie Möpse, Englische und Französische Bulldoggen oder Pekinesen sind beson­ders tem­pe­ra­tur- und stress­emp­find­lich, dar­um soll­ten sie bei lan­gen und anstren­gen­den Reisen im Zweifel lie­ber zuhau­se blei­ben. Das gilt ins­be­son­de­re, wenn am Urlaubsort Temperaturen von mehr als 27 Grad herrschen …
  • Zwischenstopps mit Verladen sind für das Tier Stress pur: Sollte also kein Direktflug mög­lich sein, den Hund lie­ber in der Heimat las­sen oder eine tier­freund­li­che­res Reiseziel wählen!
  • Und auch prin­zi­pi­ell gilt: Für eine ein­wö­chi­ge Ferienreise soll­te man dem Hund und sich sel­ber den Stress und die Kosten einer Flugreise nicht zumu­ten. In die­sem Fall ist eine gute Hundepension, wo das Tier Auslauf und Spaß mit Artgenossen hat, mit Sicherheit die bes­se­re Alternative!

Keine Reise ohne Heimtierpass

  • Seit dem 3. Juli 2004 muss für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen inner­halb der EU ein Heimtierausweis nach ein­heit­li­chem Muster, der von einem ermäch­tig­ten Tierarzt aus­ge­stellt wur­de, mit­ge­führt werden.
  • Mitreisende Hunde (sowie Katzen und Frettchen) müs­sen mit einem Mikrochip oder einer (vor dem 3.7.2011 vor­ge­nom­me­nen) Tätowierung, die ein­deu­tig les­bar ist, gekenn­zeich­net sein.
  • Neben der bei Reisen ins Ausland stets vor­ge­schrie­ben Impfung gegen Tollwut gel­ten für die Einreise in die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und das Vereinigte Königreich ver­schärf­te Anforderungen über anti­pa­ra­si­tä­re Behandlungen, ins­be­son­de­re Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).
  • Vorsicht bei der Reise in Drittländer: Um Probleme bei der Rückkehr in die EU zu ver­mei­den, muss in einem zuge­las­se­nen Labor meh­re­re Wochen vor der Reise ein erfolg­rei­cher Bluttest auf Tollwut-Antikörper gemacht und in den Heimtierpass ein­ge­tra­gen wer­den (z.B. bei Reisen in die Türkei, nach Ägypten, Marokko, Tunesien oder Thailand).

Die Bundestierärztekammer rät Tierhaltern, sich recht­zei­tig über die Einreisebestimmungen für Haustiere zu infor­mie­ren und mit dem behan­deln­den Tierarzt Rücksprache zu hal­ten. Auskünfte zu den Einreisebestimmungen in exo­ti­sche­re Reiseziele soll­te man auf jeden Fall bei der jewei­li­gen Botschaft/Konsulat einholen.

Foto: Marit Peters/pixelio.de