Konkretisierung des Qualzuchtparagrafen im Tierschutzgesetz.
Tierschutzbund begrüßt Entwurf: Gesundheit geht vor Rasseideal!

Bonn. Angesichts des Aufschreis von Hundezüchtern, die der­zeit vor dem Ende belieb­ter Hunderassen durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes war­nen, stellt der Deutsche Tierschutzbund klar, dass hier nicht mensch­li­che Emotionen oder Profit, son­dern die Gesundheit der Tiere im Vordergrund ste­hen müs­se. Es kön­ne nicht sein, dass auf­grund von Traditionen und dem Rasseideal des Menschen Tiere wei­ter in Körper gezüch­tet wer­den, in denen sie Schmerzen und Leiden ertra­gen müs­sen. Der Verband begrüßt den aktu­el­len Entwurf des neu­en Qualzucht-Paragrafen im Tierschutzgesetz, kri­ti­siert aber auch dar­in ent­hal­te­ne Übergangsfristen von 15 Jahren als zu lang.

Brachycephalie Welpe„Die Panik-Kampagne des Verbands für das Deutsche Hundewesen (VDH) macht fas­sungs­los. Hier wer­den aus rück­wärts­ge­wand­ten Nostalgiegründen kran­ke Tiere zum ver­meint­li­chen Kulturgut ver­klärt“, kom­men­tiert Lisa Hoth-Zimak, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Oberstes Zuchtziel soll­te für jeden züch­ten­den Hundeliebhaber doch die phy­si­sche und psy­chi­sche Gesundheit sei­ner Tiere sein. Statt wei­ter Angst zu schü­ren, dass es bestimm­te Rassen in ihrer heu­ti­gen Form zukünf­tig viel­leicht nicht mehr geben wird, soll­ten Zuchtverbände wie der VDH bes­ser die eige­nen Zuchtziele und ‑stan­dards über­prü­fen. Dass sich gegen die­se Neuerung so hef­tig gewehrt wird, ist mehr als entlarvend.“

Dackel ist kein gesun­der Hund
Anders als vom VDH behaup­tet, ist der Dackel kei­ne gesun­de Hunderasse. Der gewünsch­ten Körperform des Dackels liegt eine ange­bo­re­ne Entwicklungsstörung der Knorpel und Knochen zugrun­de – die soge­nann­te Osteochondrodysplasie. Durch die­se Störung und das Missverhältnis von lan­gem Rücken und kur­zen Beinen kommt es zu schmerz­haf­ten Bandscheibenvorfällen mit teil­wei­se irrepa­ra­blen Gliedmaßenlähmungen sowie Harn- und Kotabsatzstörungen – der des­halb so bezeich­ne­ten „Dackellähme“. Im schlimms­ten Fall kann das dazu füh­ren, dass das Tier ein­ge­schlä­fert wer­den muss. Darüber hin­aus hat der Dackel mit wei­te­ren Erbkrankheiten wie zum Beispiel Herzproblemen, Allergien oder endo­kri­nen Erkrankungen wie Diabetes oder Schilddrüsenunterfunktion zu kämpfen.

Konkretisierung war überfällig
Ein Verbot von Qualzuchten ist bereits seit mehr als 26 Jahren im deut­schen Tierschutzgesetz ver­an­kert. Bislang wird es aller­dings kaum ange­wen­det: Weil die Formulierung zu unkon­kret ist, wird gegen Verstöße höchs­tens in Einzelfällen vor­ge­gan­gen – auch wenn die gesund­heit­li­chen Probleme, wie etwa beim Dackel, aber auch bei vie­len ande­ren Rassen und Tierarten, lan­ge bekannt sind. Abzuwarten bleibt nun die Umsetzung. Spezielle Rasseverbote gibt es im neu­en Gesetzesentwurf noch nicht. Diese müss­ten noch anhand kon­kre­ter Qualzuchtmerkmale in einer Verordnung erar­bei­tet wer­den. Zudem feh­len bis­lang ein Import- sowie ein Halteverbot mit Übergangsregelung. Im Entwurf ent­hal­te­ne unver­hält­nis­mä­ßig lan­ge Übergangsfristen von 15 Jahren kri­ti­siert der Verband. „Hier will man den Züchtern ent­ge­gen­kom­men“, so Hoth-Zimak. „Es gibt aber kei­ne Rechtfertigung dafür, dass jah­re­lang wei­te­res Leid für tau­sen­de Tiere in Kauf genom­men wird.“

Deutscher Tierschutzbund e.V.