Konkretisierung des Qualzuchtparagrafen im Tierschutzgesetz.
Tierschutzbund begrüßt Entwurf: Gesundheit geht vor Rasseideal!
Bonn. Angesichts des Aufschreis von Hundezüchtern, die derzeit vor dem Ende beliebter Hunderassen durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes warnen, stellt der Deutsche Tierschutzbund klar, dass hier nicht menschliche Emotionen oder Profit, sondern die Gesundheit der Tiere im Vordergrund stehen müsse. Es könne nicht sein, dass aufgrund von Traditionen und dem Rasseideal des Menschen Tiere weiter in Körper gezüchtet werden, in denen sie Schmerzen und Leiden ertragen müssen. Der Verband begrüßt den aktuellen Entwurf des neuen Qualzucht-Paragrafen im Tierschutzgesetz, kritisiert aber auch darin enthaltene Übergangsfristen von 15 Jahren als zu lang.
Dackel ist kein gesunder Hund
Anders als vom VDH behauptet, ist der Dackel keine gesunde Hunderasse. Der gewünschten Körperform des Dackels liegt eine angeborene Entwicklungsstörung der Knorpel und Knochen zugrunde – die sogenannte Osteochondrodysplasie. Durch diese Störung und das Missverhältnis von langem Rücken und kurzen Beinen kommt es zu schmerzhaften Bandscheibenvorfällen mit teilweise irreparablen Gliedmaßenlähmungen sowie Harn- und Kotabsatzstörungen – der deshalb so bezeichneten „Dackellähme“. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass das Tier eingeschläfert werden muss. Darüber hinaus hat der Dackel mit weiteren Erbkrankheiten wie zum Beispiel Herzproblemen, Allergien oder endokrinen Erkrankungen wie Diabetes oder Schilddrüsenunterfunktion zu kämpfen.
Konkretisierung war überfällig
Ein Verbot von Qualzuchten ist bereits seit mehr als 26 Jahren im deutschen Tierschutzgesetz verankert. Bislang wird es allerdings kaum angewendet: Weil die Formulierung zu unkonkret ist, wird gegen Verstöße höchstens in Einzelfällen vorgegangen – auch wenn die gesundheitlichen Probleme, wie etwa beim Dackel, aber auch bei vielen anderen Rassen und Tierarten, lange bekannt sind. Abzuwarten bleibt nun die Umsetzung. Spezielle Rasseverbote gibt es im neuen Gesetzesentwurf noch nicht. Diese müssten noch anhand konkreter Qualzuchtmerkmale in einer Verordnung erarbeitet werden. Zudem fehlen bislang ein Import- sowie ein Halteverbot mit Übergangsregelung. Im Entwurf enthaltene unverhältnismäßig lange Übergangsfristen von 15 Jahren kritisiert der Verband. „Hier will man den Züchtern entgegenkommen“, so Hoth-Zimak. „Es gibt aber keine Rechtfertigung dafür, dass jahrelang weiteres Leid für tausende Tiere in Kauf genommen wird.“
Deutscher Tierschutzbund e.V.