Schlagwort-Archiv: Streuner

Etappensieg gegen Tollwut

VIER PFOTEN impft über 58.000 Hunde und Katzen in Myanmar (© FOUR PAWS, Mahdi Quatrameez)

VIER PFOTEN impft über 58.000 Hunde und Katzen in Myanmar Hamburg. In nur zwei Monaten hat die Stiftung VIER PFOTEN in Myanmar 58.386 Streuner gegen Tollwut geimpft. Während des Pilotprojekts behandelte ein Team von 40 Tierschützern Streunerhunde und Katzen in 275 Dörfern rund um die Hauptstadt Naypyidaw sowie in der historischen Königsstadt Bagan. VIER PFOTEN hat sich dazu verpflichtet, in Myanmar in den nächsten fünf Jahren jeweils 50.000 Tiere pro Jahr zu impfen. Denn um Tollwut nachhaltig und effizient zu bekämpfen, ist eine mehrfache Auffrischung des Impfschutzes innerhalb der Streunerpopulationen notwendig. Veterinärmedizinerin Dr. Marina Ivanova: „Wir haben unermüdlich gearbeitet und freuen uns sehr, dass wir nun einen entscheidenden Teilsieg gegen eine der tödlichsten Krankheiten in Myanmar errungen haben. Wir werden jetzt die Ergebnisse auswerten und mit der Vorbereitung für das nächste Jahr beginnen.“ Ziel: Tollwut bis 2030 ausrotten Mit über 58.000 geimpften Tieren legt VIER PFOTEN den Grundstein für eine …

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Ein Tier gefunden? Was jetzt zu tun ist

Wer Fundtiere behält, macht sich unter Umständen sogar des Diebstahls schuldig

ARAG-Experten informieren über das richtige Verhalten, wenn man Streuner findet Düsseldorf. So genannte Freigänger gibt es vor allem bei Katzen. Sie lieben es, nach Lust und Laune zu kommen und zu gehen. Dabei kann es schon mal vorkommen, dass die Samtpfote sich für einige Zeit ein neues Zuhause sucht. ARAG-Experten warnen davor, die Streuner allzuschnell als Familienzuwachs zu betrachten. Wer Fundtiere behält, macht sich unter Umständen sogar des Diebstahls schuldig. Wie man mit vermeintlich herrenlosen Tieren umgeht, erklären die ARAG-Experten im Folgenden. Die Rechtslage So lobenswert es auch ist, sich um herumstreunende Katzen und Hunde zu kümmern – bleibt der Eigentümer des Tieres unauffindbar, gilt das Tier – so paradox es klingt – als Fundsache. Und ob lebendiger Vierbeiner oder Schlüsselbund, für Fundsachen ist die Gemeinde beziehungsweise Stadt zuständig. Daher raten die ARAG-Experten, das Findeltier beim örtlichen Tierheim, der Polizei oder dem Fundbüro zu melden – und zwar (auch) schriftlich …

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Herrenlose Katzen und Hunde sind keine Wildtiere

Wild? Ich?-Kampagne (Foto: © VIER PFOTEN)

Erfolg für VIER PFOTEN: „Wild? Ich?”-Kampagne: Entwurf des Tierschutzgesetzes enthält wichtige Schritte für Streuner und Heimtiere in Europa Brüssel/Hamburg. Großer Erfolg für die VIER PFOTEN Kampagne „Wild? Ich?“: Streuner sind für die EU nun doch keine Wildtiere. Die umstrittene Definition hätte eine Grundlage liefern können, diese Tiere zu töten. Seit dem letzten Entwurf des EU-Tiergesundheitsgesetzes protestierte die internationale Tierschutzstiftung gegen die missbräuchliche Verwendung des Begriffs “Wildtier” in Bezug auf Streunertiere. Diese Woche präsentierte die EU-Abgeordnete Marit Paulsen und EU-Kommissar Andriukaitis das Ergebnis der Übereinkunft von EU Parlament, Rat und Kommission. Fazit: Auch wenn die Differenzierung zwischen „Wildtieren“ und „Tieren mit Besitzern“ in dem Entwurf enthalten bleibt, wurde eine Klausel eingefügt, die klarstellt, dass Streuner nicht als Wildtiere zu kategorisieren sind. Birgitt Thiesmann (52), Leiterin des „Kompetenzzentrum Heimtiere“ von VIER PFOTEN: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserer Kampagne hier etwas bewirken konnten und die EU eine akzeptable Lösung gefunden …

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