Tierischer Urlaub

Reisen in vierbeiniger Begleitung

Sulzbach/Ts. Abschalten, die Seele baumeln lassen, bei langen Spaziergängen oder schönen Stunden am See entspannen: Ein Urlaub verspricht eine gelungene Kombination aus Entspannung und Abenteuern. Doch all das ohne Vierbeiner? Das ist für viele Hundehalter unvorstellbar und so ist es selbstverständlich, dass ihr tierischer Freund sie in den Urlaub begleiten darf. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes Haustierregister betreibt, hat einige Tipps für den entspannten Urlaub in tierischer Begleitung.

Auch im Urlaub mit dabei: Viele Hunde dürfen ihre Halter auf Reisen begleiten (Foto: © TASSO e.V.)Den Hund mit den Urlaub nehmen? Ist das einfach so möglich? Tatsächlich ist es das mittlerweile in den meisten Fällen. Sehr viele Hotels, Ferienressorts, Vermieter von Ferienhäusern und -wohnungen sowie Campingplätze sind auf die vierbeinigen Begleiter eingestellt. Wer bei der Suche nach einer Unterkunft gezielt darauf achtet, dass Hunde mit von der Partie sein dürfen, wird schnell fündig. Allerdings gilt an vielen Stränden während der Hauptsaison ein generelles Hundeverbot. Tierhalter sollten daher besser in der Nebensaison verreisen oder darauf achten, dass in der Nähe des Urlaubsorts ein Hundestrand ist, den sie gemeinsam mit ihrem Vierbeiner aufsuchen können.

Und die Tiere? Was halten sie von einer Reise? „Grundsätzlich sind die meisten Hunde tolle Reisebegleiter“, weiß TASSO-Leiter und langjähriger Hundehalter Philip McCreight. „Den meisten Hunden ist es sehr wichtig, bei ihren Menschen zu sein. Die wenigsten Hunde lassen sich dabei von einer neuen Umgebung verunsichern. Im Gegenteil: Sie finden es ebenfalls spannend an der Seite ihrer Familie Neues zu entdecken.“ Dennoch müssen Urlaubsort sowie die Art der Reise natürlich für den Hund passend sein. Wer eine Flugreise, Großstadttrips oder Reisen in sehr heiße Länder plant, ist besser beraten, seinen tierischen Freund bei Bekannten oder Verwandten sicher unterzubringen oder ihn in die Obhut eines professionellen Hundesitters zu übergeben.

Die Registrierung bei TASSO bietet Sicherheit
In jedem Fall sollten Hunde spätestens jetzt zur Urlaubszeit kostenlos im Haustierregister von TASSO registriert werden. Ob am Urlaubsort oder zu Hause bei Freunden: Wenn ein Tier entläuft sind die Chancen, dass es schnell zu seiner Familie zurückkehren kann groß, wenn die Daten des Transponders, den es unter der Haut trägt, zusammen mit den Daten der Tierhalter in der TASSO-Datenbank hinterlegt sind. Damit das reibungslos ablaufen kann, ist es auch wichtig, dass diese Daten stets aktuell gehalten werden.

Welches Transportmittel ist geeignet?
Besonders komfortabel reisen Hunde im Auto. In der Regel sind sie das bereits gewöhnt, ihre Menschen sind nahe bei ihnen und regelmäßige Pausen sind möglich. Natürlich muss der Vierbeiner während der Fahrt korrekt gesichert werden, damit weder für ihn noch für andere Fahrgäste eine Gefahr entsteht.

Auch im Zug dürfen Hunde mit auf Reisen gehen. Für ein Ticket ist hier häufig der halbe Fahrpreis fällig. Es gilt grundsätzlich Leinen- und oft auch eine Maulkorbpflicht. Daher ist es wichtig, dass sich Reisende frühzeitig über die Bestimmungen informieren und sich darauf vorbereiten.

Wer mit dem Flugzeug in den Urlaub reist, kann seinen Vierbeiner nur dann mit an Bord nehmen, wenn er sehr klein ist und in eine Transporttasche passt. Die Bestimmungen hier sind von Fluglinie zu Fluglinie unterschiedlich, in der Regel dürfen Hund und Tasche zusammen jedoch nicht mehr als acht Kilogramm wiegen. Sich vorher ausführlich zu informieren ist in diesem Fall unerlässlich. Hunde, die größer sind, müssen im Frachtraum reisen. Da das sehr anstrengend, stressig und leider manchmal auch gefährlich werden kann, sollten sich Hundehalter gut überlegen, ob es wirklich notwendig ist.

Damit auf der Reise und am Urlaubsort nichts Wichtiges fehlt, bietet TASSO eine Checkliste für das tierische Reisegepäck.

Die TASSO-Checkliste für das tierische Reisegepäck

  • Für die Sicherheit: Heimtierausweis mit Informationen zu den letzten Impfungen, Telefonnummer des Ansprechpartners bei der Haftpflichtversicherung und die Adresse eines Tierarztes vor Ort.
  • Für die Einreise: Bei Reisen ins europäische Ausland ist die Kennzeichnung mit einem Transponder bei Hunden, Katzen und Frettchen vorgeschrieben.
  • Für die Fahrt und den Aufenthalt: Transportbox, Maulkorb (wenn nötig), Leine, Hundekissen oder Körbchen sowie Decke und Spielzeug.
  • Für Hygiene und Hunger: Fressnapf, Kot-Tüten, Handtuch, Kamm und Bürste, Futter und Leckerlies.
  • Für die Gesundheit: Reiseapotheke mit den Medikamenten, die das Tier benötigt, Mitteln gegen Reiseübelkeit und Durchfall, Wund- und Desinfektionsspray, Tüchern zum Reinigen der Augen und Pfoten, Zeckenzange und Verbandsmaterial.

© TASSO e.V.

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