Mancher Tierhalter kommt in die miss­li­che Lage und kann nach der Behandlung sei­nes Tieres die Rechnung nicht bezah­len. Immer wie­der ver­wei­gern Tierärzte und Tierkliniken dann die Herausgabe des Tieres so lan­ge, bis die Rechnung voll­stän­dig begli­chen ist. Da Tiere gemäß § 90a BGB kei­ne Sachen sind, stellt sich die Frage, ob der Tierarzt das darf.

Die Gerichte haben in der Vergangenheit unter­schied­lich ent­schie­den. Während z. B. das Amtsgericht Duisburg ein Zurückbehaltungsrecht an einem Hund gene­rell ver­neint hat, da mitt­ler­wei­le aner­kannt sei, dass Hunde stark auf eine Person fixiert sei­en und eine Trennung see­li­sche und kör­per­li­che Schmerzen her­vor­ru­fen kön­ne, sah das Landgericht Mainz die Sache dif­fe­ren­zier­ter und bejaht grund­sätz­lich ein Zurückbehaltungsrecht an einem Tier. Aber auch das Landgericht Mainz kommt zu dem Ergebnis, dass der Tierarzt im Einzelfall einen Hund dann nicht zurück­hal­ten dür­fe, wenn er durch die Trennung von sei­nem Herrchen oder Frauchen gequält würde.

Selbst wenn man als Tierhalter vor Gericht Recht bekommt und der Tierarzt den Hund her­aus­ge­ben muss, muss man sich klar machen, dass der Weg zum Gericht mit Kosten ver­bun­den ist und selbst in einem Eilverfahren eini­ge Tage in Anspruch neh­men kann. Zum ande­ren befreit dies den Tierhalter auch nicht von sei­ner Pflicht, die Rechnung zu begleichen.

Sollten Sie auch in die Lage kom­men und die Rechnung nicht beglei­chen kön­nen, spre­chen Sie den Tierarzt oder die Tierärztin vor der Behandlung dar­auf an und fra­gen Sie nach den etwa ent­ste­hen­den Kosten, um eine Ratenzahlung ver­ein­ba­ren zu können.

“Auch wenn es eine unan­ge­neh­me Situation ist, spre­chen Sie Ihre finan­zi­el­le Lage vor der Behandlung offen an, um nicht nur unnö­ti­gen Streit und Gerichtskosten, son­dern auch ein mög­li­ches Strafverfahren zu ver­mei­den, ganz zu schwei­gen von der Situation des Hundes, der bis zur Entscheidung des Gerichts in der Praxis sehn­süch­tig auf Sie war­tet” so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht.

TASSO e.V.