Düsseldorf. Der Hund läuft plötz­lich über die Straße und ver­ur­sacht einen Unfall. Oder man passt auf eine frem­de Katze auf und die­se zer­stört eine teu­re Vase. In sol­chen Fällen kön­nen hohe Kostenforderungen auf den Tierhalter zukom­men. Denn gesetz­lich sind Tierhalter dazu ver­pflich­tet, durch ihr Tier ent­stan­de­nen Schaden zu erset­zen. Für Schäden an Dritten gibt es aber einen Versicherungsschutz über die pri­va­te oder die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Welche Versicherung für wel­ches Tier?
Wenn der Hund Schaden verursachtRoland Stecher ist Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bremen. Er erklärt, wel­che Versicherung für wel­ches Tier not­wen­dig ist: „Halter von Katzen, Kaninchen oder Vögeln haben es leicht – die meis­ten Heimtiere sind in der pri­va­ten Haftpflichtversicherung mit­ver­si­chert, die wir gene­rell für jeden emp­feh­len.“ Auch Wasserschäden durch das Aquarium sind für Mieter wich­ti­ger Bestandteil der pri­va­ten Haftpflicht, für eini­ge Schäden greift hier aber auch das abge­si­cher­te Leitungswasserrisiko aus der Hausratsversicherung. Wilde oder exo­ti­sche Tiere wie Schlangen und Spinnen sind hin­ge­gen nicht immer mit abge­deckt. Entsprechend soll­ten Halter genau prü­fen, wel­che Schäden vom jewei­li­gen Versicherer tat­säch­lich abge­deckt wer­den. Mitunter unter­schei­den sich die Angebote der ein­zel­nen Anbieter deut­lich. Am bes­ten fasst man sei­ne Bedürfnisse dafür ein­mal zusam­men und fragt nach, ob die­se voll­stän­dig abge­deckt sind. Das kann und soll­te man sich schrift­lich von der Versicherung bestä­ti­gen las­sen. Gegebenenfalls kön­nen dann wei­te­re Klauseln mit­auf­ge­nom­men wer­den, was eine Erhöhung der Beiträge bedeu­ten kann.

Hunde und Pferde kön­nen dage­gen nicht in der Privathaftpflicht mit­ver­si­chert wer­den. Für sie gibt es eine sepa­ra­te Tierhalterhaftpflicht, die in man­chen Bundesländern sogar gesetz­lich gere­gelt ist. Eine gene­rel­le Vorschrift für eine Hundehaftpflichtversicherung gibt es aktu­ell in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Einziges Bundesland mit kei­ner vor­ge­schrie­be­nen Versicherungspflicht für Hunde ist Mecklenburg-Vorpommern. In den übri­gen Ländern gibt es die­se Vorgaben nur für aus­ge­wähl­te Tiere, etwa für bestimm­te Rassen oder indi­vi­du­el­le Hunde, die als gefähr­lich ein­ge­stuft wer­den oder Hunde ab einer gewis­sen Größe. Die Kriterien unter­schei­den sich dabei in den ein­zel­nen Bundesländern.

Welche Schäden sind versichert?
Grundsätzlich grei­fen Haftpflichtversicherungen bei Schäden an frem­den Personen oder deren Eigentum, die nicht vor­sätz­lich ent­stan­den sind. Das betrifft sowohl direk­te Verletzungen wie Bisswunden als auch bei­spiels­wei­se den Fall, wenn ein Hund auf einen Fahrradfahrer zuläuft und die­ser sich erschreckt, stürzt und dabei ver­letzt. „Wenn ein Bekannter in sei­ner Wohnung auf die Katze eines Halters auf­passt und die­se ver­ur­sacht einen Schaden, springt also die Versicherung ein. Für Schäden durch das eige­ne Tier in der eige­nen Wohnung muss ein Halter dage­gen selbst auf­kom­men“, sagt der Versicherungsexperte.

Worauf soll­te ich beson­ders achten?
Man soll­te ein Augenmerk dar­auf legen, ob auch wei­ter­füh­ren­de Bedingungen im Versicherungsschutz ent­hal­ten sind: „Im Normalfall sind nicht nur die Halter abge­si­chert, son­dern auch, wer das Tier zwi­schen­zeit­lich für den Halter hütet, ist mit­ver­si­chert und braucht bei­spiels­wei­se kei­ne eige­ne Hundehaftpflichtversicherung. Darüber hin­aus soll­te man dar­auf ach­ten, dass Mietsachschäden berück­sich­tigt sind und der Schutz auch bei einem soge­nann­ten Verstoß gegen die Halterpflichten greift, etwa wenn ein Hund nicht an der Leine geführt wur­de“, erklärt Stecher. Ausgenommen von die­sem Verstoß gegen die Halterpflichten sind aller­dings Tiere, bei denen bereits aggres­si­ves Verhalten fest­ge­stellt und etwa das Tragen eines Maulkorbs vor­ge­schrie­ben wur­de. Auch bei Auslandsaufenthalten und unge­woll­ten Deckakten soll­te der Schutz gel­ten. „Je nach Hunderasse und ‑grö­ße gibt es den Schutz einer Hundehaftpflichtversicherung in der Regel zwi­schen 50 und 120 Euro pro Jahr. Für die Versicherungssumme haben wir frü­her min­des­tens fünf Millionen Euro emp­foh­len, mitt­ler­wei­le soll­te die­ser Wert bei neu­en Angeboten zwi­schen zehn und fünf­zig Millionen Euro liegen.“

Insbesondere wer vor eini­gen Jahren eine Versicherung abge­schlos­sen hat, soll­te prü­fen, ob die Versicherungssumme den aktu­el­len Empfehlungen ent­spricht und alle Klauseln, zum Beispiel zum beschrie­be­nen Verstoß gegen die Halterpflichten, ent­hal­ten sind oder ob die­se zum Vorteil des Versicherten aktua­li­siert wer­den müssten.

Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V.