Ein Überblick über die wichtigsten Verordnungen und Regeln

(djd). Viele Menschen träu­men davon, sich einen Hund oder eine Katze zuzu­le­gen. Bevor man den Schritt wagt, ist es sinn­voll, sich mit der zuge­hö­ri­gen Bürokratie aus­ein­an­der­zu­set­zen. Verschiedene Vorgaben sol­len die Tiere schüt­zen, in der Öffentlichkeit für Sicherheit sor­gen und ein ver­ant­wor­tungs­vol­les Zusammenleben von Mensch und Tier gewähr­leis­ten. Wir geben einen Überblick über die wich­tigs­ten Regelungen, die in Deutschland für Hunde und Katzen gelten.

Hundesteuer und Eintragung in ein Hunderegister
Hund am ComputerWer sich einen Hund zulegt, muss in ganz Deutschland für den Vierbeiner Steuern zah­len. Die Höhe vari­iert je nach Gemeinde. Besonders teu­er ist die Abgabe in man­chen Bundesländern für soge­nann­te Listenhunde, also Hunde, die dort als gefähr­li­che Rassen ein­ge­stuft wer­den. Für die­se gel­ten dar­über hin­aus zusätz­li­che Auflagen, zum Beispiel eine Melde- und Versicherungspflicht. Welche Bestimmungen in wel­chen Bundesländern ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen, steht in den Hundeverordnungen der Länder. Eine Übersicht fin­den Haltende zum Beispiel unter www​.agi​la​.de/​b​u​e​r​o​k​r​a​tie. Dort gibt es auch Informationen zu wei­te­ren recht­li­chen Fragen wie der Leinenpflicht oder zur Tierhaltung in Mietwohnungen.

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
Etwa 300.000 Hunde und Katzen gehen in Deutschland jedes Jahr ver­lo­ren. Dennoch gibt es hier kei­ne ein­heit­li­che Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht – im Gegensatz zu fast allen ande­ren EU-Mitgliedsstaaten. Entlaufene Tiere lan­den daher oft im Tierheim und kön­nen nicht zurück­ver­mit­telt wer­den. “Wären sie mit einem Mikrochip gekenn­zeich­net und in einer Datenbank regis­triert, könn­ten sie ein­deu­tig iden­ti­fi­ziert wer­den und wohl­be­hal­ten zu ihren Menschen zurück­kom­men”, sagt Franziska Obert von der Agila Haustierversicherung. Das wür­de den Tieren Leid erspa­ren und die Tierheime ent­las­ten. Viele Städte haben des­halb eine Katzenschutzverordnung erlas­sen. Darin ist unter ande­rem die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung der Samtpfoten geregelt.

Hundehaftpflicht
In fast allen Bundesländern ist zumin­dest in bestimm­ten Fällen der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung vor­ge­schrie­ben. Einzig Mecklenburg-Vorpommern ver­zich­tet dar­auf. Ob mit oder ohne Pflicht: Sinnvoll ist der Abschluss solch einer Versicherung laut Obert immer, am bes­ten kom­bi­niert mit einer Krankenversicherung. “Besonders jun­ge und manch­mal noch recht ‘wil­de’ Hunde kön­nen hohe Schäden ver­ur­sa­chen”, sagt die Expertin der Agila Haustierversicherung. Mache ein Vierbeiner zum Beispiel im Spiel etwas kaputt oder wer­fe jeman­den um und die Person ver­let­ze sich, wür­den Haltende ohne Versicherung mit ihrem pri­va­ten Vermögen haften.