Der Transponder hilft bei der Rückvermittlung von entlaufenen Tieren

Sulzbach/Ts. Ist er schmerz­haft für das Tier? Sind die Kontaktdaten dar­auf gespei­chert? Kann er geor­tet wer­den? Gemeint ist der Transponder, umgangs­sprach­lich auch Chip genannt, der bei Hunden und Katzen unter die Haut gesetzt wird. Bei die­ser Art der Tierkennzeichnung kommt es immer wie­der zu Missverständnissen. Aus die­sem Grund möch­te die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größ­tes kos­ten­lo­ses Heimtierregister betreibt, Tierhalterinnen und Tierhalter dar­über auf­klä­ren, wel­che wert­vol­le Aufgabe der Transponder über­nimmt und war­um die Registrierung in einem Heimtierregister für die Rückvermittlung eines Tieres so wich­tig ist.

Transponderlesegerät ©TASSO e.V.Mehr als 85 Prozent der bei TASSO regis­trier­ten Hunde und Katzen sind mit einem Transponder gekenn­zeich­net. Im Rahmen der Registrierung ist er ein wesent­li­cher Bestandteil, wenn es dar­um geht, ver­miss­te Tiere vor dem end­gül­ti­gen Verschwinden zu schüt­zen. Im Gegensatz zur frü­her übli­chen Tätowierung ist der Transponder fäl­schungs­si­cher und hält ein Tierleben lang. Und: Wer mit sei­nem Hund oder sei­ner Katze ins Ausland ver­ei­sen möch­te, kommt am Transponder nicht mehr vor­bei. Für Tiere, die nach dem 3. Juli 2011 gebo­ren wur­den, ist er ver­pflich­tend. Der Transponder ist mit sei­nen maxi­mal 12 Millimetern nur reis­korn­groß. Umgangssprachlich wird er häu­fig auch ein­fach Chip genannt, obwohl der Mikrochip nur ein Teil des Transponders ist. Darüber hin­aus besteht die­ser klei­ne tech­ni­sche Helfer aus einer Antenne, die wie eine Spule auf­ge­rollt wird. Ummantelt ist alles mit wider­stands­fä­hi­gem und unge­fähr­li­chem Bioglas.

Kleiner Pieks, gro­ßer Schutz: Der Transponder ver­ur­sacht beim Tier kei­ne Schmerzen. Er wird von einem Tierarzt oder einer Tierärztin fach­ge­recht mit einer Injektionsspritze auf der lin­ken Halsseite unter die Haut gesetzt und ver­wächst dort mit dem Gewebe. Organe, Nerven oder Gefäße wer­den bei fach­ge­rech­ter Injektion dadurch nicht ver­letzt. Im Gegensatz zur Tätowierung ist kei­ne Narkose not­wen­dig, da der Einstich mit der Spritze nur kurz unan­ge­nehm für das Tier ist.

Persönliche Daten wer­den nicht gespei­chert: Immer wie­der kommt das Gerücht auf, dass der Transponder per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ent­hält. Daher befürch­ten man­che Tierhalter, dass beim Auffinden ihres Tieres gleich ihr Name und die Adresse preis­ge­ge­ben wer­den. Das stimmt nicht. Auf jedem Mikrochip befin­det sich ledig­lich eine ein­ma­li­ge 15-stel­li­ge Nummer, die per ISO-Norm nach inter­na­tio­na­len Standards fest­ge­legt wird und ent­we­der mit einem Hersteller- oder einem Ländercode beginnt. Es wird ledig­lich ersicht­lich, aus wel­chem Land oder von wel­chem Hersteller der Transponder stammt. Daher ist die Registrierung ein so wich­ti­ger Schritt.

Keine Ortung mög­lich: Der Transponder besitzt kei­ne eige­ne Energiequelle und kann daher nicht geor­tet wer­den. Aktiviert wird er durch ein spe­zi­el­les Transponder-Lesegerät, auf dem die 15-stel­li­ge Nummer sicht­bar wird. Die kur­ze und gerin­ge Strahlung, die beim Auslesen ent­steht, ist gesund­heit­lich unbe­denk­lich. Soll ein Tier geor­tet wer­den, ist das nur mög­lich, wenn es ein spe­zi­el­les Ortungsgerät am Halsband trägt. Ortungsgeräte kön­nen eine sinn­vol­le Ergänzung zur Kennzeichnung und Registrierung sein, soll­ten die­se aber kei­nes­falls erset­zen. Denn: Es kann auch vor­kom­men, dass das Ortungsgerät ver­lo­ren geht oder kein Signal hat und das Tier somit nicht geschützt ist.

Mit Kennzeichnung und Registrierung zum Happy End: Die wich­ti­ge und lebens­ret­ten­de Funktion des Transponders kommt erst zusam­men mit der Registrierung voll zum Tragen. Wichtig ist daher, dass Tierhalter ihre Hunde und Katzen sowohl kenn­zeich­nen las­sen als auch in einem Heimtierregister regis­trie­ren. Durch die­se bei­den Schritte kann ein ver­miss­tes Tier, wenn es gefun­den wur­de, ein­deu­tig iden­ti­fi­ziert und sei­nen Menschen zuge­ord­net wer­den. Das funk­tio­niert auch nach vie­len Jahren zuver­läs­sig. Bei der Registrierung wird die auf dem Transponder gespei­cher­te 15-stel­li­ge Nummer gemein­sam mit den Tier- und Halterdaten in der TASSO-Datenbank hin­ter­legt. Tritt der Ernstfall ein und der Vierbeiner ent­läuft, kön­nen auf­merk­sa­me Finder den Hund oder die Katze in eine Tierarztpraxis oder ins Tierheim brin­gen und dort den Transponder mit­tels Transponder-Lesegerät aus­le­sen las­sen und im nächs­ten Schritt TASSO infor­mie­ren. Wichtig ist, dass Tierhalter ihre Daten bei TASSO stets aktu­ell hal­ten, damit sie im Notfall erreich­bar sind. Tipp: Bei der Kennzeichnung des Tieres in der Tierarztpraxis, soll­ten Tierhalter nach­fra­gen, ob sie ihr Tier selbst regis­trie­ren müs­sen oder ob dies direkt der Tierarzt oder die Tierärztin übernimmt.

© TASSO e.V.