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Hunde und Katzen halten: Was ist Pflicht und was freiwillig?

Ein Überblick über die wichtigsten Verordnungen und Regeln

(djd). Viele Menschen träu­men davon, sich einen Hund oder eine Katze zuzu­le­gen. Bevor man den Schritt wagt, ist es sinn­voll, sich mit der zuge­hö­ri­gen Bürokratie aus­ein­an­der­zu­set­zen. Verschiedene Vorgaben sol­len die Tiere schüt­zen, in der Öffentlichkeit für Sicherheit sor­gen und ein ver­ant­wor­tungs­vol­les Zusammenleben von Mensch und Tier gewähr­leis­ten. Wir geben einen Überblick über die wich­tigs­ten Regelungen, die in Deutschland für Hunde und Katzen gelten.

Hundesteuer und Eintragung in ein Hunderegister
Wer sich einen Hund zulegt, muss in ganz Deutschland für den Vierbeiner Steuern zah­len. Die Höhe vari­iert je nach Gemeinde. Besonders teu­er ist die Abgabe in man­chen Bundesländern für soge­nann­te Listenhunde, also Hunde, die dort als gefähr­li­che Rassen ein­ge­stuft wer­den. Für die­se gel­ten dar­über hin­aus zusätz­li­che Auflagen, zum Beispiel eine Melde- und Versicherungspflicht. Welche Bestimmungen in wel­chen Bundesländern ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen, steht in den Hundeverordnungen der Länder. Eine Übersicht fin­den Haltende zum Beispiel unter www​.agi​la​.de/​b​u​e​r​o​k​r​a​tie. Dort gibt es auch Informationen zu wei­te­ren recht­li­chen Fragen wie der Leinenpflicht oder zur Tierhaltung in Mietwohnungen.

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
Etwa 300.000 Hunde und Katzen gehen in Deutschland jedes Jahr ver­lo­ren. Dennoch gibt es hier kei­ne ein­heit­li­che Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht – im Gegensatz zu fast allen ande­ren EU-Mitgliedsstaaten. Entlaufene Tiere lan­den daher oft im Tierheim und kön­nen nicht zurück­ver­mit­telt wer­den. “Wären sie mit einem Mikrochip gekenn­zeich­net und in einer Datenbank regis­triert, könn­ten sie ein­deu­tig iden­ti­fi­ziert wer­den und wohl­be­hal­ten zu ihren Menschen zurück­kom­men”, sagt Franziska Obert von der Agila Haustierversicherung. Das wür­de den Tieren Leid erspa­ren und die Tierheime ent­las­ten. Viele Städte haben des­halb eine Katzenschutzverordnung erlas­sen. Darin ist unter ande­rem die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung der Samtpfoten geregelt.

Hundehaftpflicht
In fast allen Bundesländern ist zumin­dest in bestimm­ten Fällen der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung vor­ge­schrie­ben. Einzig Mecklenburg-Vorpommern ver­zich­tet dar­auf. Ob mit oder ohne Pflicht: Sinnvoll ist der Abschluss solch einer Versicherung laut Obert immer, am bes­ten kom­bi­niert mit einer Krankenversicherung. “Besonders jun­ge und manch­mal noch recht ‘wil­de’ Hunde kön­nen hohe Schäden ver­ur­sa­chen”, sagt die Expertin der Agila Haustierversicherung. Mache ein Vierbeiner zum Beispiel im Spiel etwas kaputt oder wer­fe jeman­den um und die Person ver­let­ze sich, wür­den Haltende ohne Versicherung mit ihrem pri­va­ten Vermögen haften.

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