Düsseldorf. Wenn Hunde das Bein heben, ist es nicht immer die Blase, die drückt. Vielmehr geht es – zumin­dest bei den männ­li­chen Artgenossen – um die Markierung ihres Revieres. ARAG-Experten war­nen die Tierhalter aller­dings, denn manch­mal kann all­zu rück­sichts­lo­ses Markieren teu­re Folgen für den Hundebesitzer haben.

So auch in einem kon­kre­ten Fall, in dem ein Herrchen mit sei­nem Tier einen Hundesalon besuch­te. Beim Anblick von Kuscheldecken, die in einem Korb am Boden aus­ge­legt und zum Verkauf ange­bo­ten wur­den, konn­te der vier­bei­ni­ge Liebling nicht anders und mar­kier­te die Decken. Damit waren sie für den Verkauf rui­niert. Auch eine Wäsche hät­te dar­an nichts geän­dert, denn eine emp­find­li­che Hundenase ist mit etwas Waschpulver nicht zu täu­schen. Der erbos­te Ladenbesitzer ver­klag­te den Hundehalter dar­auf­hin – mit Erfolg.

Die ARAG-Experten wei­sen jedoch auf den 25-pro­zen­ti­gen Mitverschuldensanteil des Saloninhabers hin. Er hät­te die­se ein­la­den­de Ware vor­aus­schau­end im Regal aus­le­gen müs­sen (AG Wiesbaden, Urteil v. 18.08.2011, Az.: 93 C 2691/11).

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