ARAG-Experten über Regeln
für tierische Mitreisende in Bus und Bahn

Wer mit seinem Hund auf Reisen gehen will, sollte gut vorbereitet seinDüsseldorf. Wer mit Hund oder Katze auf Reisen gehen will, soll­te gut vor­be­rei­tet sein. Denn es gibt eine Vielzahl von Regeln für tie­ri­sche Mitreisende, die je nach Verkehrsmittel und Stadt auch noch vari­ie­ren: Während die Bahn grö­ße­re Hunde ange­leint und mit Maulkorb mit­fah­ren lässt, dür­fen Bello & Co. in man­chen Bussen ohne Transportbox gar nicht ein­stei­gen. Die ARAG-Experten infor­mie­ren im Folgenden über die wich­tigs­ten Regeln.

Vierbeiner in der Bahn
Bei tie­ri­schen Mitreisenden in der Bahn ist die Größe ent­schei­dend, auch für den Preis. Ist das Haustier maxi­mal so groß wie eine Katze und wäh­rend der gesam­ten Fahrt in einem geschlos­se­nen Behältnis, darf der Vierbeiner sogar umsonst mit­fah­ren. Konkrete Maße gibt es für solch eine Box zwar nicht, sie muss jedoch unter den Sitz oder auf die Ablage über dem Sitz pas­sen und darf ande­re Personen oder Sachen nicht beein­träch­ti­gen. Ist der Hund grö­ßer als eine Hauskatze und kann er nicht ohne Weiteres in einer Box trans­por­tiert wer­den, darf er nur mit Maulkorb und kurz ange­leint mit­fah­ren. Leinenzwang und Maulkorb gel­ten übri­gens schon im Bahnhof.

Für den tie­ri­schen Begleiter zah­len Herrchen oder Frauchen im Fernverkehr den hal­ben Preis der zwei­ten Klasse, auch wenn Besitzer und Hund in der ers­ten Klasse rei­sen. Im Nahverkehr ist sogar der vol­le Fahrpreis fäl­lig. Das Bordrestaurant ist für Vierbeiner tabu – mit Ausnahme von Blindenführ- und Begleithunden, die übri­gens kos­ten­frei mit­fah­ren dür­fen. Und hier noch ein Hinweis der ARAG-Experten für beson­ders ver­wöhn­te Vierbeiner: Sitzplatzreservierungen bei der Bahn sind nur für Blindenführ- und Begleithunde mög­lich. Für sie kann der Nachbarplatz kos­ten­los reser­viert wer­den, sodass die Vierbeiner bequem im Fußbereich des benach­bar­ten Sitzes Platz neh­men können.

Gut vor­be­rei­tet auf gro­ße Fahrt
Wer mit sei­nem Hund eine Bahnreise antritt, kann eini­ge Vorbereitungen tref­fen, damit die Fahrt für alle Beteiligten, mit­rei­sen­de Zweibeiner ein­ge­schlos­sen, kein Reinfall wird. Übung macht den Meister – was für vie­le Lebensbereiche gilt, macht auch in die­sem Fall Sinn: Vor einer län­ge­ren Bahnfahrt soll­te man im Vorfeld eini­ge kür­ze­re Fahrten unter­neh­men, sodass sich das Tier dar­an gewöh­nen kann. Wenn mög­lich, soll­ten vol­le Züge – bei­spiels­wei­se im Hauptberufsverkehr oder an Feiertagen – ver­mie­den wer­den, denn sie bedeu­ten für Tiere Stress.

Entspannung kann eine aus­gie­bi­ge Gassirunde vor der Fahrt brin­gen, sodass der Hund aus­ge­las­tet ist. Zwar soll­ten Besitzer je nach Länge der Fahrt aus­rei­chend Futter und Wasser inklu­si­ve Napf mit­neh­men, aber bei Leckerlis und Knochen, die auch gut als Ablenkung die­nen kön­nen, geben die ARAG-Experten zu beden­ken, dass hier eine Geruchsbelästigung ande­rer Passagiere ver­mie­den wer­den muss. Wenn mög­lich, soll­te der Hund die Fahrt nicht mit vol­lem Magen antre­ten, son­dern die letz­te Mahlzeit eini­ge Stunden vor Reisebeginn zu sich genom­men haben.

Vierbeiner im Bus
Während Hunde im öffent­li­chen Personennahverkehr in der Regel für den Kinderticketpreis mit­fah­ren dür­fen, sind Haustiere in den meis­ten Fernbussen tabu. Auch hier gibt es Ausnahmen für Blindenführ- und Begleithunde. Ihre Beförderung ist erlaubt und sogar kos­ten­frei, muss aller­dings bei den meis­ten Fernbusbetrieben 36 Stunden vor Abfahrt tele­fo­nisch im Kundenservice ange­mel­det werden.

Egal, ob in Bus oder Bahn: Die ARAG-Experten wei­sen bei Blindenführ- und Begleithunden dar­auf hin, dass sie im amt­li­chen Schwerbehindertenausweis ver­merkt sein oder eine aner­kann­te Begleithundeprüfung abge­legt haben müssen.

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