Bremen. Bei der Aufklärung von Verbrechen könn­te Hunden künf­tig eine neue Bedeutung zufal­len: Eine Studie der Universität Leipzig zeigt erst­mals, dass sie sogar die DNA eines Menschen rie­chen können.

Erfolgreicher Schnüffler: Ein Bloodhound mit seinen Hundeführern von der sächsischen Polizei (Foto: Polizei Sachsen).Beim Mantrailing suchen spe­zi­ell aus­ge­bil­de­te Polizeihunde mit­tels einer ein­ma­li­gen Geruchsspur genau nach dem Menschen, der die Spur hin­ter­las­sen hat. An der Universität Leipzig sind Wissenschaftler des Instituts für Rechtsmedizin und der Hochschule der Sächsischen Polizei der Frage nach­ge­gan­gen, ob ent­spre­chend geschul­te Hunde sogar die DNA eines Menschen rie­chen kön­nen. Die im Fachforum „Forensic Science International“ ver­öf­fent­lich­ten Resultate sind beein­dru­ckend: In ins­ge­samt 675 Testläufen konn­ten die Polizeihunde die rich­ti­ge Geruchsspur in nahe­zu 100 Prozent der Fälle auf­neh­men und verfolgen.

Die ent­spre­chen­de DNA hat­ten die Forscher aus Blut gewon­nen. „Insgesamt sie­ben Probanden wur­den jeweils 100 Milliliter durch Venenpunktion ent­nom­men und dar­aus die DNA iso­liert“, erklärt Dr. Carsten Babian vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig. Danach wur­den die DNA-Proben unter ste­ri­len Bedingungen auf Schaumstoff auf­ge­tropft und ange­trock­net. Um den wesent­li­chen Einfluss der DNA als Schlüsselreiz für die Hunde zu über­prü­fen, wur­den zusätz­lich ent­spre­chen­de Negativproben durch­ge­führt, in denen kei­ne DNA vor­han­den war.

„Wir haben welt­weit erst­mals nach­ge­wie­sen, dass neben Speichel auch iso­lier­te DNA aus Blut als Schlüsselreiz für die Aufnahme einer Geruchsspur durch Hunde geeig­net ist“, sagt Babian. Diese Erkenntnis sei auch des­we­gen wich­tig, weil die recht­li­che Verwertbarkeit von Mantrailing-Ermittlungen vor Gericht zuwei­len immer noch infra­ge gestellt wer­de. Polizeidirektor Leif Woidtke von der Hochschule der Sächsischen Polizei betont daher, dass er in dem Geruchsbeweis eine „wert­vol­le Ergänzung der Ermittlungsergebnisse“ sehe.

Quelle: Forschungskreis Heimtiere in der Gesellschaft