Bundestierärztekammer empfiehlt ausdrücklich eine Tierkrankenversicherung

Ein Unfall oder eine langwierige Erkrankung können Tierhalter bei der tierärztliche Versorgung vor eine große finanzielle Herausforderung stellen.Berlin. Die Bundestierärztekammer (BTK) emp­fiehlt Besitzern von Klein-/Heimtieren eine Tierkrankenversicherung abzu­schlie­ßen. Präsident der BTK und Kleintierpraktiker, Dr. Uwe Tiedemann, sieht in der Optimierung von Versorgungsleistungen einen engen Zusammenhang mit stei­gen­den Kosten für die Tierhalter. „In mei­nem Praxisalltag habe ich schon das eine oder ande­re unan­ge­neh­me Gespräch mit Tierbesitzern füh­ren müs­sen, weil sie von den bevor­ste­hen­den Kosten für eine nöti­ge Operation ihres Hundes völ­lig über­rascht waren“, erzählt Dr. Tiedemann.

Eine Versicherung ist von Vorteil, da unvor­her­seh­ba­re Ereignisse wie ein Unfall oder eine lang­wie­ri­ge Erkrankung Tierhalter vor eine gro­ße finan­zi­el­le Herausforderung stel­len kön­nen und so die tier­ärzt­li­che Versorgung gewähr­leis­tet ist. Für die Auswahl einer pas­sen­den Tierkrankenversicherung soll­te man sich Zeit neh­men, denn natür­lich ist das eine sehr indi­vi­du­el­le Angelegenheit und die Versicherungen unter­schei­den sich oft sehr stark in ihren Leistungsumfängen. Tierärzte bera­ten unsi­che­re Tierhalter gern und hel­fen, eine geeig­ne­te Lösung für das jewei­li­ge Tier zu fin­den. Denn Faktoren wie Alter, Rasse, Vorerkrankungen und Haltung spie­len eine wich­ti­ge Rolle dabei, den pas­sen­den Versicherungsschutz zu finden.

Was soll­te im Versicherungsschutz ent­hal­ten sein?

  • Freie Tierarztwahl
  • Therapiefreiheit des Tierarztes
  • Durchführung von regel­mä­ßi­gen Prophylaxemaßnahmen wie Impfungen, Geriatrie Screening und Gesundheitschecks
  • Operationen und deren Nachsorge
  • Kostenübernahme bis zum drei­fa­chen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), damit bei­spiels­wei­se auch Notfälle und Unfälle abge­deckt sind
    es soll­te trans­pa­rent sein, wel­che Leistungen und Kriterien vom Versicherungsschutz aus­ge­schlos­sen sind (z. B. Altersgrenze, Erbkrankheiten, chro­ni­sche Krankheiten, Naturheilverfahren, Operationen)

Bundestierärztekammer (BTK)