Checkliste für den Urlaub

Hunde sollten in einer Tierpension Zugang zu einem Auslauf habenDüsseldorf. Nicht alle Heimtiere kön­nen oder wol­len mit in den Urlaub fah­ren und nicht immer kön­nen in der Urlaubszeit Freunde, Familie oder Bekannte auf die lie­ben Vierbeiner auf­pas­sen. Halter kön­nen dann auf Sitter oder Pensionen aus­wei­chen. Doch wor­auf müs­sen Tierfreunde bei der Wahl der rich­ti­gen Pension ach­ten? Die fol­gen­de Checkliste hilft ihnen bei der Auswahl der rich­ti­gen Unterbringung.

Sich vor Ort ein Bild machen
„Möglichst früh­zei­tig vor dem anste­hen­den Urlaub soll­ten sich Halter die Pension vor Ort anschau­en und sich zei­gen las­sen, wie und wo die Tiere unter­ge­bracht sind“, sagt Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn. Dabei soll­ten sie prü­fen, wie sau­ber die Anlage, die Zimmer oder Gehege sowie die Schlafplätze sind und ob die Tiere genü­gend Platz und Auslauf haben.

„Wünschenswert ist bei­spiels­wei­se für Hunde, dass sie nicht den gan­zen Tag in Einzelboxen inner­halb des Gebäudes gehal­ten wer­den, son­dern Zugang zu einem Auslauf haben“, so die Expertin. „Für Katzen soll­ten aus­rei­chend Rückzugsmöglichkeiten, wie Schlafhöhlen, vor­han­den sein, da die meis­ten Tiere sich lie­ber allei­ne dort­hin zurück­zie­hen.“ Ist eine Besichtigung der Pension nicht mög­lich, ist das kein gutes Zeichen.

Sachkundenachweis vor­zei­gen lassen
Wichtig ist außer­dem, dass der Betreiber über einen Sachkundenachweis ver­fügt, wie ihn Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes for­dert, der bestä­tigt, dass die Unterbringung tier­ge­recht ist und dass nur geimpf­te Tiere auf­ge­nom­men wer­den. Halter soll­ten sich die Pflegeverträge genau durch­le­sen. „Sie könn­ten Klauseln ent­hal­ten, wonach ein Tier, wenn es nicht inner­halb einer bestimm­ten Frist vom Besitzer abge­holt wird, auto­ma­tisch in den Besitz des Betreibers der Pension über­geht“, erklärt Schmitz.

Fachkunde prü­fen
Professionelle Pensionsbetreiber erkun­di­gen sich aus­führ­lich über die Bedürfnisse und Eigenschaften ihrer Schützlinge. Dazu gehö­ren Fragen wie nach den Fressgewohnheiten der Tiere, ob die Vierbeiner Medikamente ein­neh­men müs­sen und ob sie bei­spiels­wei­se geimpft sind. Es ist selbst­ver­ständ­lich, dass die Kontaktdaten der Halter, auch die im Urlaubsort, notiert wer­den. Zudem soll­ten die Betreuer nicht über­for­dert wir­ken. So soll­te die Anzahl der zu betreu­en­den Tiere der Zahl der Betreuer ange­passt sein: etwa fünf bis zehn Hunde und zehn bis 15 Katzen pro Betreuer.

Tierarzt des Vertrauens konsultieren
Tierfreunde soll­ten sich auch vor­ab über die Tierpension infor­mie­ren, bevor sie ihr Tier dort unter­brin­gen. „Die ers­ten Anlaufstellen dafür sind in der Regel der Tierarzt oder der ört­li­che Tierschutzverein, da even­tu­el­le Beschwerden erfah­rungs­ge­mäß hier am ehes­ten ein­ge­hen“, gibt Schmitz den Tipp. Weitere Informationen zur Beurteilung von Tierpensionen fin­den Interessierte auch auf der Homepage des Tierschutzbundes unter www​.tier​schutz​bund​.de.

So früh wie mög­lich buchen
Tierpensionen haben immer nur eine begrenz­te Kapazität und gera­de in den Ferienzeiten ist die Nachfrage ent­spre­chend groß. Deshalb soll­ten sich Halter recht­zei­tig um die Unterbringung ihrer Tiere küm­mern und so früh wie mög­lich buchen. „Tier und Betreuer soll­ten wenn mög­lich auch die Chance haben, sich vor­ab ken­nen­zu­ler­nen“, rät Schmitz. Ein Probetag in der Pension ist dafür eine gute Möglichkeit. Viele Betreiber bie­ten dies ver­bil­ligt oder auch gra­tis an. So kön­nen sich Tier und Betreuer beschnup­pern und mit­ein­an­der warm werden.

Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V.