Die gemeinsame Bestattung mit dem geliebten Haustier ist kein Wunschtraum mehrDüsseldorf. Die gemein­sa­me Bestattung mit dem gelieb­ten Haustier ist kein Wunschtraum mehr, son­dern in Deutschland mitt­ler­wei­le ver­ein­zelt mög­lich. Sehr zur Freude vie­ler Tierfreunde. Denn für immer mehr Menschen ist das Heimtier mehr als nur ein Tier: Es ist ein Freund, ein Gefährte, ein Familienmitglied. „Insbesondere Senioren äußern oft den Wunsch nach einer gemein­sa­men Beisetzung“, sagt Oliver Wirthmann, Diplom-Theologe, Pressesprecher vom Bundesverband Deutscher Bestatter und Geschäftsführer Kuratorium Deutsche Bestattungskultur. Die Bestattungsbranche reagiert auf die­sen Wunsch. Nach Angaben von Aeternitas, der Verbraucherhilfe für Bestattungen aus Königswinter, gibt es deutsch­land­weit mitt­ler­wei­le zwölf Friedhöfe, auf denen eine Mensch-Tier-Bestattung mög­lich ist. Tendenz steigend.

Rechtliche Situation der Mensch-Tier-Bestattungen
Rechtlich steht der gemein­sa­men Bestattung nichts im Weg, da das Tier als Grabbeigabe defi­niert wird. Es gibt aller­dings ein paar strik­te Regeln zu beach­ten: Damit die Asche des Tieres als Grabbeigabe die­nen kann, wird vor­aus­ge­setzt, dass ein mensch­li­cher Leichnam oder des­sen Asche bereits zuvor begra­ben wur­de. Es ist natür­lich mög­lich gleich­zei­tig mit dem gelieb­ten Tier begra­ben zu wer­den. Aber es ist nicht mög­lich, dass erst das Tier bestat­tet wird und dann lan­ge Zeit spä­ter der Mensch sei­nem Tier ins gemein­sa­me Grab folgt.

Häufig stirbt das Tier zuerst. Halter kön­nen die Asche ihres Haustieres in einer Urne auf­be­wah­ren und sie erst nach ihrem eige­nen Ableben als Grabbeigabe mit in die gemein­sa­me Ruhestätte neh­men. Die Einäscherung des ver­stor­be­nen Tieres ist zudem grund­sätz­li­che Voraussetzung für die gemein­sa­me Grabstätte. Eine Erdbestattung des Tieres zusam­men mit sei­nem ver­stor­be­nen Menschen ist nicht mög­lich. Eine wei­te­re Voraussetzung für die gemein­sa­me letz­te Ruhestätte ist, dass Einäscherung und Überführung streng getrennt nach Mensch und Tier erfolgen.

Doch auf wel­chen Friedhöfen ist eine gemein­sa­me Bestattung mög­lich? „Das ent­schei­den die Betreiber der Friedhöfe“, sagt Wirthmann. „Dies muss in den jewei­li­gen Friedhofssatzungen der Städte und Gemeinden sowie der kirch­li­chen Träger fest­ge­legt wer­den.“ Noch sind es nicht vie­le. Wenn Tierfreunde mit ihrem Haustier zusam­men bestat­tet wer­den möch­ten und es in ihrer Nähe nicht mög­lich ist, lohnt es sich, bei ihrer Gemeinde vor­zu­spre­chen. Denn auf Antrag meh­re­rer Bürger kann die Friedhofssatzung sogar geän­dert wer­den. „Die Bestattungskultur wan­delt sich, es gibt zuneh­mend Sensibilität für die­sen Wunsch von Tierhaltern“, erklärt Wirthmann, der ehren­amt­lich auch als Pfarrer tätig ist.

Ob Fisch, Vogel, Katze, Hund oder Nager: „Halter, die über eine gemein­sa­me Bestattung mit ihrem Haustier nach­den­ken, kön­nen Tierfriedhöfe in ihrer Nähe oder Friedhöfe, auf denen eine gemein­sa­me Bestattung von Mensch und Tier mög­lich ist, kon­tak­tie­ren, um sich zu infor­mie­ren“, rät Wirthmann. Wertvolle Tipps gibt es zudem auch beim Bundesverband der Tierbestatter unter www​.tier​be​stat​ter​-bun​des​ver​band​.de.

Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V.