Düsseldorf. ARAG-Experten weisen Hundehalter darauf hin, dass auch Vierbeinern, die vorwiegend im Freien gehalten werden, ganzjährig eine Schutzhütte und ein witterungsgeschützter Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung gestellt werden muss.
In einem konkreten Fall lebte ein Hundehalter seit Jahren in einem Pkw auf einer Raststätte. Seine beiden Tiere waren in der sogenannten Punktanbindung den überwiegenden Teil des Tages am Fahrzeug angebunden. Sowohl das Veterinäramt als auch die Richter sahen hierin ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz. Zudem war auch die Anbindung alles andere als artgerecht.
Diese sieht nach Auskunft der ARAG-Experten eine mindestens sechs Meter lange Leine vor, die eine Sicherung gegen das Aufdrehen hat. So kann sich die Leine durch die Bewegung der Tiere nicht so sehr verkürzen, dass sie sich verletzen oder gar strangulieren (Verwaltungsgericht Aachen, Az.: 6 L 23/13).
ARAG SE