Berlin. Angesichts der aktu­el­len Diskussionen um ein ver­meint­li­ches Dackelverbot ruft Anke Hennig, die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, zu einer Versachlichung des Diskurses rund um die geplan­te Tierschutznovelle auf.

Hennig betont die Notwendigkeit einer sach­li­chen Betrachtung der geplan­ten Novellierung des Tierschutzgesetzes. Seit 26 Jahren exis­tiert bereits ein Qualzuchtverbot im Tierschutzgesetz, das jedoch kaum Anwendung fin­det. Die geplan­te Novelle sei daher ein wich­ti­ger Schritt in die rich­ti­ge Richtung, indem sie Qualzuchtmerkmale konkretisiert.

Die Tierschutzbeauftragte stellt klar: „Niemand will gan­ze Rassen ver­bie­ten und natür­lich auch nicht den/die Dackel. Stattdessen geht es ein­fach nur um die Zucht gesun­der Tiere – das ist näm­lich eines der obers­ten Ziele des neu­en Referentenentwurfs des Tierschutzgesetzes.“

Hennig betont die Bedeutung der Gesundheit von Haustieren und unter­stützt den Referentenentwurf, der dar­auf abzielt, gemein­sa­me Ziele von Züchtern sowie Hundeliebhabern zu för­dern. Sie warnt jedoch vor Panikmache und for­dert dazu auf, die Zuchtstandards und ‑zie­le zu über­prü­fen und ver­stärkt auf die Gesundheit der Tiere zu achten.

„Modezüchtungen, die auf Extreme set­zen und den Tieren gesund­heit­li­chen Schaden zufü­gen, gehö­ren klar unter­sagt“, erklärt die Tierschutzbeauftragte. Als Vertreterin der SPD-Bundestagsfraktion set­ze sie sich aktiv für gesun­de Hunde ein. „Wir sind nicht gegen Rassehunde, son­dern für phy­sisch und psy­chisch gesun­de Tiere“, betont Hennig abschließend.

Die SPD-Tierschutzbeauftragte ruft dazu auf, die Diskussionen um das Tierschutzgesetz kon­struk­tiv zu füh­ren und das gemein­sa­me Ziel einer art­ge­rech­ten Haltung von Haustieren nicht aus den Augen zu verlieren.