Berlin. Angesichts der aktuellen Diskussionen um ein vermeintliches Dackelverbot ruft Anke Hennig, die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, zu einer Versachlichung des Diskurses rund um die geplante Tierschutznovelle auf.
Hennig betont die Notwendigkeit einer sachlichen Betrachtung der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes. Seit 26 Jahren existiert bereits ein Qualzuchtverbot im Tierschutzgesetz, das jedoch kaum Anwendung findet. Die geplante Novelle sei daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, indem sie Qualzuchtmerkmale konkretisiert.
Die Tierschutzbeauftragte stellt klar: „Niemand will ganze Rassen verbieten und natürlich auch nicht den/die Dackel. Stattdessen geht es einfach nur um die Zucht gesunder Tiere – das ist nämlich eines der obersten Ziele des neuen Referentenentwurfs des Tierschutzgesetzes.“
Hennig betont die Bedeutung der Gesundheit von Haustieren und unterstützt den Referentenentwurf, der darauf abzielt, gemeinsame Ziele von Züchtern sowie Hundeliebhabern zu fördern. Sie warnt jedoch vor Panikmache und fordert dazu auf, die Zuchtstandards und ‑ziele zu überprüfen und verstärkt auf die Gesundheit der Tiere zu achten.
„Modezüchtungen, die auf Extreme setzen und den Tieren gesundheitlichen Schaden zufügen, gehören klar untersagt“, erklärt die Tierschutzbeauftragte. Als Vertreterin der SPD-Bundestagsfraktion setze sie sich aktiv für gesunde Hunde ein. „Wir sind nicht gegen Rassehunde, sondern für physisch und psychisch gesunde Tiere“, betont Hennig abschließend.
Die SPD-Tierschutzbeauftragte ruft dazu auf, die Diskussionen um das Tierschutzgesetz konstruktiv zu führen und das gemeinsame Ziel einer artgerechten Haltung von Haustieren nicht aus den Augen zu verlieren.