Kennzeichnung und Registrierung sorgen auch im Urlaub für den größtmöglichen Schutz. (Foto: TASSO e.V.)Sulzbach/Berlin. Tierhalter, die mit ihrem Tier ver­rei­sen, soll­ten sicher­stel­len, dass die­ses gekenn­zeich­net und regis­triert ist. Darauf macht das Netzwerk „Kennzeichnung und Registrierung (K&R)“ auf­merk­sam, ein Arbeitskreis bestehend aus den Tierschutzbeauftragten der Länder sowie Experten aus den Bereichen der Tiermedizin, der Transpondertechnologie, der Haustierregister und des Tierschutzes. Nur durch Kennzeichnung und Registrierung eines Tieres ist sicher­ge­stellt, dass es sei­nem Halter zuge­ord­net wer­den kann, soll­te es zum Beispiel wäh­rend des Urlaubs entlaufen.

„Bei einer Reise ins Ausland ist für Hunde und Katzen eine Kennzeichnung mit einem Transponder ver­pflich­tend, die Registrierung in einem Haustierregister muss der Halter aber selbst vor­neh­men“, erklärt Dr. Hans-Friedrich Willimzik, Landesbeauftragter für Tierschutz des Saarlandes und Leiter des Netzwerks „K&R“. „Nur bei­de Maßnahmen in Kombination sind wir­kungs­voll: Wenn das Tier gekenn­zeich­net und regis­triert ist, kann es im Fall der Fälle unver­wech­sel­bar iden­ti­fi­ziert wer­den und nach Hause zurück­keh­ren. Das gilt im Urlaub, aber genau­so natür­lich zu Hause, wes­halb Kennzeichnung und Registrierung immer zu emp­feh­len sind.“

Die Kennzeichnung von Hunden und Katzen erfolgt mit Hilfe eines Transponders mit Mikrochip. Diesen setzt ein Tierarzt auf der lin­ken Halsseite unter die Haut des Tieres. Auf dem Mikrochip ist eine 15-stel­li­ge Nummer gespei­chert, wel­che bei der Registrierung in einem Haustierregister mit den Daten zu Tier und Halter ver­knüpft wird. Sollte das Tier ent­lau­fen und an ande­rer Stelle auf­ge­grif­fen wer­den, lässt sich über die hin­ter­leg­ten Daten schnell der Tierhalter aus­fin­dig machen.

„Wir haben häu­fig Fälle, in denen wir auch im Ausland Mensch und Tier wie­der zusam­men­brin­gen. Denn beson­ders im Urlaub, in einer für das Tier frem­den Umgebung, ist das Risiko groß, dass es ent­läuft“, sagt Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größ­tes Haustierregister betreibt. „Deshalb soll­te ein Tier nicht nur gekenn­zeich­net, son­dern unbe­dingt auch regis­triert sein, damit es in einer sol­chen Situation schnell wie­der mit sei­nen Menschen ver­eint wer­den kann.“

Das Netzwerk K&R
Das Netzwerk „Kennzeichnung und Registrierung (K&R)“ ist ein inter­dis­zi­pli­nä­rer Arbeitskreis von Experten unter der Leitung des Landesbeauftragten für Tierschutz des Saarlandes, Dr. Hans-Friedrich Willimzik, mit dem Ziel, dass in Deutschland die Rechtspflicht zur Kennzeichnung und Registrierung für Hunde und Katzen ein­ge­führt wird. Deutschland ist hier Schlusslicht in Europa, zusam­men mit vier wei­te­ren Mitgliedstaaten. Die gra­vie­ren­den Probleme, wie bei­spiels­wei­se der ille­ga­le Welpenhandel, die ste­ti­ge Zunahme von Straßenkatzen sowie über­füll­te Tierheime, kön­nen nur mit einer strin­gen­ten euro­pa­weit und natio­nal har­mo­ni­sier­ten voll­stän­di­gen Rückverfolgbarkeit von Tierhaltern und Heimtieren gelöst werden.

Weitere Informationen zur Arbeit des Netzwerks „K&R“ unter www​.heim​tier​ver​ant​wor​tung​.net

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