Die Bundestierärztekammer begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofes zur Tierhaltung in Mietwohnungen

Berlin. Das ist eine wirk­lich gute Nachricht für Hunde- und Katzenfreunde, die auf der Suche nach einer Wohnung immer wie­der am Tierhaltungsverbot des Vermieters schei­tern: Laut des am 20. März 2013 ver­kün­de­ten Urteils des Bundesgerichtshof (BGH) dür­fen Vermieter nicht mehr gene­rell die Haltung von Hunden und Katzen ver­bie­ten. Dem Urteil (Az. VIII ZR 168/12) der Richter zufol­ge stell­ten der­ar­ti­ge Klauseln in Mietverträgen eine unan­ge­mes­se­ne Benachteiligung der Mieter dar und sei­en des­halb unwirksam.

Dazu Prof. Dr. Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer: „Wir Tierärzte begrü­ßen die­ses Urteil sehr, denn immer wie­der sind Kollegen in den Praxen mit ver­zwei­fel­ten Tierhaltern kon­fron­tiert, die umzie­hen müs­sen und – beson­ders mit Hund – Probleme haben, eine Wohnung zu fin­den. In ihrer Not geben dann vie­le ihren Hund ins Tierheim oder den­ken sogar dar­über nach, ihn ein­schlä­fern zu las­sen. Das ist natür­lich unzu­läs­sig und wird von Tierärzten grund­sätz­lich abgelehnt.“

Dabei ist die Tierhaltung in Großstädten nun mal eine Lebensrealität, auch wenn sich der Eine oder Andere dar­an stö­re. „Heimtiere, beson­ders Hunde und Katzen, spie­len eine wich­ti­ge Rolle in unse­rer Gesellschaft. Die posi­ti­ven psy­cho­so­zia­len Effekte gera­de für alte und allein­ste­hen­de Menschen oder für Kinder wur­den viel­fach nach­ge­wie­sen. Darum haben wir es schon immer als Problem ange­se­hen, dass Vermieter das Halten von Hunden oft kate­go­risch und aus Prinzip abge­lehnt haben“, so Mantel weiter.

Allerdings stellt die­ses Urteil kei­nen gene­rel­len „Freibrief“ dar. Vielmehr führ­te der 8. Zivilsenat des BGH aus, dass eine „umfas­sen­de Abwägung der im Einzelfall kon­kret betrof­fe­nen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der ande­ren Hausbewohner und der Nachbarn erfol­gen müsse.“

Die Bundestierärztekammer weist dar­um beson­ders auf die Verantwortung der Tierhalter hin: „Rücksichtnahme auf die Befindlichkeiten der Nachbarn ist eine Grundvoraussetzung – Hundehalter müs­sen ihr Tier so erzie­hen und füh­ren, dass es nie­man­den im Haus beläs­tigt oder ängs­tigt. Und im Sinne des Tierschutzes soll­te sich jeder gründ­lich über­le­gen, ob es wirk­lich gut ist, einen sehr gro­ßen und schwe­ren Hund, der irgend­wann Probleme mit dem Treppensteigen hat oder eine beschäf­ti­gungs­in­ten­si­ve Jagd- oder Hütehunderasse in einer Wohnung zu hal­ten. Verantwortungsvolle Hundehaltung fängt mit der rich­ti­gen Auswahl der Rasse an – dazu berät auch der Tierarzt. Wenn hier die Voraussetzungen stim­men, wird es in der Regel auch weni­ger Probleme mit dem Vermieter geben“, ist Mantel überzeugt.

Bundestierärztekammer (BTK)