Ein Hund, zwei Halter, dreifache Freude

Dogsharing ist eine gute Lösung für Tierfreunde, die sich nicht alleine um einen Hund zu kümmern können.Düsseldorf. Beim Dogsharing tref­fen zwei Menschen auf­ein­an­der, die sich die Verantwortung für einen Hund tei­len. Eine gute Lösung für Tierfreunde, denen die Kraft oder das Geld fehlt, um sich (wei­ter­hin) allein um einen Hund zu küm­mern – etwa auf­grund einer Scheidung, eines Jobwechsels oder plötz­lich auf­tre­ten­der gesund­heit­li­cher Einschränkungen. Denn nicht immer kön­nen Freunde und Familie unter­stüt­zen. Fühlt sich das Tier bei bei­den Menschen wohl und stimmt zudem die Chemie zwi­schen den künf­ti­gen Dogsharing-Partnern, steht dem Ganzen nichts im Weg. Zum Wohl aller Beteiligten soll­ten aber vor­ab wich­ti­ge Rahmenbedingungen geklärt wer­den. Dazu zäh­len auch Fragen der Versicherung und der Haftung im Schadensfall.

Richtig ver­si­chern
Wie für ein­zel­ne Hundehalter auch, ist die Wahl der rich­ti­gen Versicherung ein wich­ti­ger Punkt: „In der Regel reicht die gute Standard-Hundehaftpflichtversicherung aus, sofern sie auf die Sonderkonstellation Dogsharing ange­passt wird“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg. „Das Wort ‚Dogsharing‘ kommt aller­dings in den Versicherungsbedingungen nicht vor, weil damit nicht ein­deu­tig klar wird, wel­che Beziehung die Partner unter­ein­an­der haben.“ Für die Versicherungen ist es daher wich­tig zu wis­sen, ob bei­de Parteien Halter des Hundes sind, oder ob nur einer der Halter ist und der ande­re ein soge­nann­ter Tierhüter, der den Hund „nur“ regel­mä­ßig betreut. Über die­sen Punkt soll­ten sich zukünf­ti­ge Dogsharing-Partner also früh­zei­tig Gedanken machen.

Von Haltern und Hütern
Die Frage „Halter oder Hüter?“ ist unter ande­rem des­halb so wich­tig, weil sie Einfluss dar­auf nimmt, wer im Falle eines Schadens haf­tet. „Wenn bei­de Dogsharing-Partner Halter des Hundes sind, soll­ten auch bei­de als Halter im Versicherungsvertrag ste­hen, denn so haf­ten sie gemein­sam“, sagt Becker-Eiselen. „Kommt es zu einem Schaden oder Unfall, kann der Geschädigte sich aus­su­chen, von wel­chem Halter er Ersatz for­dert.“ Der hälf­ti­ge Ausgleich zwi­schen bei­den Haltern erfolgt dann untereinander.

Alternativ kann sich nur ein Dogsharing-Partner als Halter in den Versicherungsvertrag ein­tra­gen las­sen. „In die­sem Falls ist es wich­tig, dass der ande­re als soge­nann­ter ‚Tierhüter‘ auch mit­ver­si­chert ist“, so die Expertin.

Doch egal ob als Dogsharing-Partner oder Tierhüter: Wichtig ist, dass die neu­en Dogsharer umge­hend die Versicherung infor­mie­ren, sobald sie sich für die gemein­sa­me Betreuung eines Hundes ent­schie­den haben. Dasselbe gilt, wenn sich an der Dogsharing-Situation etwas ändert, also etwa einer der Halter aus­steigt. Der Erfahrung der Expertin nach sind die Versicherungen durch­aus bemüht, der Nachfrage der Kunden ent­spre­chen­de Lösungen anzu­bie­ten. „Es gibt zum Beispiel Versicherungen, bei denen der Tierhalter eine wei­te­re Person als Tierhalter benen­nen und ein­tra­gen kann“, so Becker-Eiselen. „Eine Ablehnung ist uns bis dato nicht bekannt.“

Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V.