Skrupellose Tierärztin wegen grausamen Welpenhandels verurteilt

VIER PFOTEN fordert
lückenlose Rückverfolgbarkeit aller Hunde

VIER PFOTEN fordert lückenlose Rückverfolgbarkeit aller Hunde (Foto: © VIER PFOTEN, Uschi Lang)Landau/Hamburg. Rechtskräftiges Urteil: Die kriminelle Tierärztin Frau S. aus der Südpfalz wurde am 14. Mai vom Landgericht Landau wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie Betrug zu einer Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung, vier Jahren Tierhalteverbot und drei Jahren Berufsverbot verurteilt. Bereits im Oktober 2018 war ein Urteil gegen die Beklagte verhängt worden, wogegen sie jedoch Berufung einlegte. VIER PFOTEN begrüßt die Entscheidung des Gerichts als wichtiges Signal für den Tierschutz. Die nun verurteilte Tierärztin hatte Hunde unter dramatischen Bedingungen in dunklen, ungeheizten Kellerräumen gezüchtet und gehalten. Die widrigen Missstände unter denen die Tiere gehalten wurden und die grobe Vernachlässigung stand im Fokus der heutigen Verhandlung.

„Staatsanwältin Anne Herrmann hat sehr gute Arbeit geleistet. Frau S. wurde zu Recht verurteilt. Dass ausgerechnet eine Tierärztin so skrupellos mit Tierleben umgegangen ist, ist erschütternd. So etwas darf nicht passieren. Durch die Anonymität im Internet geschützt, konnte Frau S. ungehindert Hunde, unter anderem über ebay Kleinanzeigen, verkaufen. Nur durch eine bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ist eine lückenlose Rückverfolgbarkeit möglich“, sagt Birgitt Thiesmann, Expertin für unseriösen Welpenhandel bei VIER PFOTEN.

Trotz Urteil verkaufte die Tierärztin weiter Welpen
Bei einer Razzia im April 2017 waren bei der Beschuldigten 44 Hunde, 18 Katzen und drei Kängurus aus düsteren, dreckigen Räumen befreit worden. Die Beamten kamen der dubiosen Tierärztin auf die Spur, nachdem der Hundewelpe einer ihrer Kunden kurz nach dem Kauf an Parvovirose starb. Die Betroffene hatte den Labradorwelpen bei der nun verurteilten Hundehändlerin gekauft, weil sie die Tierärztin für vertrauenswürdig hielt. Nach dem Tod ihres Hundes wandte sich die Käuferin hilfesuchend an VIER PFOTEN.

Hintergrund zum Fall
Schon 2009 war das zuständige Veterinäramt auf die katastrophalen Haltungsbedingungen unter dem Dach von Frau S. aufmerksam geworden und erlegte ihr Auflagen. Trotzdem blieben Kontrollen aus. Schließlich wurde Frau S. wegen ihrer grausamen Machenschaften im Oktober 2018 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich zur Haftstrafe hatte das Gericht außerdem ein dreijähriges Berufsverbot und ein fünfjähriges Tierhalteverbot gegen die Tierärztin erlassen. Sie durfte weder einen Hund besitzen noch transportieren. Doch weil Frau S. gegen das Urteil in Berufung ging, blieb sie bislang von einer Haft verschont. Wie sich nun herausstellte, hielt das schwebende Verfahren die skrupellose Tierärztin nicht davon ab, weiter Hunde zu halten und mit ihnen zu handeln. Sie verlagerte ihre dubiosen Geschäfte nach Frankreich und verkaufte von dort aus über Mittelsmänner bis zuletzt Hundewelpen nach Deutschland. „Das nun gesprochene Urteil dürfte Frau S. für die nächsten Jahre das Handwerk legen. Bleibt zu hoffen, dass es bis zur Vollendung ihrer Strafe bundesweite Gesetze für eine offizielle Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde gibt und sie nicht ohne weiteres ihre illegalen Geschäfte wiederaufnehmen kann“, so Thiesmann.

Augen auf beim Welpenkauf
Wer mit dubiosen Welpenhändlern in Kontakt kommt und verdächtige Beobachtungen macht, kann sich über www.stoppuppytraders.org bei VIER PFOTEN melden. Dort finden sich auch Informationen für einen verantwortungsvollen Welpenkauf.

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz

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