VIER PFOTEN fordert
lückenlose Rückverfolgbarkeit aller Hunde

VIER PFOTEN fordert lückenlose Rückverfolgbarkeit aller Hunde (Foto: © VIER PFOTEN, Uschi Lang)Landau/Hamburg. Rechtskräftiges Urteil: Die kri­mi­nel­le Tierärztin Frau S. aus der Südpfalz wur­de am 14. Mai vom Landgericht Landau wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie Betrug zu einer Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung, vier Jahren Tierhalteverbot und drei Jahren Berufsverbot ver­ur­teilt. Bereits im Oktober 2018 war ein Urteil gegen die Beklagte ver­hängt wor­den, woge­gen sie jedoch Berufung ein­leg­te. VIER PFOTEN begrüßt die Entscheidung des Gerichts als wich­ti­ges Signal für den Tierschutz. Die nun ver­ur­teil­te Tierärztin hat­te Hunde unter dra­ma­ti­schen Bedingungen in dunk­len, unge­heiz­ten Kellerräumen gezüch­tet und gehal­ten. Die wid­ri­gen Missstände unter denen die Tiere gehal­ten wur­den und die gro­be Vernachlässigung stand im Fokus der heu­ti­gen Verhandlung.

„Staatsanwältin Anne Herrmann hat sehr gute Arbeit geleis­tet. Frau S. wur­de zu Recht ver­ur­teilt. Dass aus­ge­rech­net eine Tierärztin so skru­pel­los mit Tierleben umge­gan­gen ist, ist erschüt­ternd. So etwas darf nicht pas­sie­ren. Durch die Anonymität im Internet geschützt, konn­te Frau S. unge­hin­dert Hunde, unter ande­rem über ebay Kleinanzeigen, ver­kau­fen. Nur durch eine bun­des­wei­te Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ist eine lücken­lo­se Rückverfolgbarkeit mög­lich“, sagt Birgitt Thiesmann, Expertin für unse­riö­sen Welpenhandel bei VIER PFOTEN.

Trotz Urteil ver­kauf­te die Tierärztin wei­ter Welpen
Bei einer Razzia im April 2017 waren bei der Beschuldigten 44 Hunde, 18 Katzen und drei Kängurus aus düs­te­ren, dre­cki­gen Räumen befreit wor­den. Die Beamten kamen der dubio­sen Tierärztin auf die Spur, nach­dem der Hundewelpe einer ihrer Kunden kurz nach dem Kauf an Parvovirose starb. Die Betroffene hat­te den Labradorwelpen bei der nun ver­ur­teil­ten Hundehändlerin gekauft, weil sie die Tierärztin für ver­trau­ens­wür­dig hielt. Nach dem Tod ihres Hundes wand­te sich die Käuferin hil­fe­su­chend an VIER PFOTEN.

Hintergrund zum Fall
Schon 2009 war das zustän­di­ge Veterinäramt auf die kata­stro­pha­len Haltungsbedingungen unter dem Dach von Frau S. auf­merk­sam gewor­den und erleg­te ihr Auflagen. Trotzdem blie­ben Kontrollen aus. Schließlich wur­de Frau S. wegen ihrer grau­sa­men Machenschaften im Oktober 2018 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ver­ur­teilt. Zusätzlich zur Haftstrafe hat­te das Gericht außer­dem ein drei­jäh­ri­ges Berufsverbot und ein fünf­jäh­ri­ges Tierhalteverbot gegen die Tierärztin erlas­sen. Sie durf­te weder einen Hund besit­zen noch trans­por­tie­ren. Doch weil Frau S. gegen das Urteil in Berufung ging, blieb sie bis­lang von einer Haft ver­schont. Wie sich nun her­aus­stell­te, hielt das schwe­ben­de Verfahren die skru­pel­lo­se Tierärztin nicht davon ab, wei­ter Hunde zu hal­ten und mit ihnen zu han­deln. Sie ver­la­ger­te ihre dubio­sen Geschäfte nach Frankreich und ver­kauf­te von dort aus über Mittelsmänner bis zuletzt Hundewelpen nach Deutschland. „Das nun gespro­che­ne Urteil dürf­te Frau S. für die nächs­ten Jahre das Handwerk legen. Bleibt zu hof­fen, dass es bis zur Vollendung ihrer Strafe bun­des­wei­te Gesetze für eine offi­zi­el­le Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde gibt und sie nicht ohne wei­te­res ihre ille­ga­len Geschäfte wie­der­auf­neh­men kann“, so Thiesmann.

Augen auf beim Welpenkauf
Wer mit dubio­sen Welpenhändlern in Kontakt kommt und ver­däch­ti­ge Beobachtungen macht, kann sich über www​.stop​pup​py​trad​ers​.org bei VIER PFOTEN mel­den. Dort fin­den sich auch Informationen für einen ver­ant­wor­tungs­vol­len Welpenkauf.

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz