VIER PFOTEN fordert Registrierungspflicht für alle Tier-Verkäufer auf eBay-Kleinanzeigen

Der Malteser-Welpe „Krümel“ wurde auf eBay-Kleinanzeigen inseriert. Dass der Welpe schon vor dem Kauf schwer krank war, war für die Käuferin nicht zu sehen.Königstein/Ts. Am 22. August fand im Amtsgericht Königstein die Verhandlung gegen den Welpenhändler Martin M. aus Bad Soden statt. Der Angeklagte ver­kauf­te über Jahre viel zu jun­ge, aus der Slowakei geschmug­gel­te, Welpen über eBay-Kleinanzeigen. Dazu benutz­te er ver­schie­de­ne Identitäten, so dass nicht erkennt­lich war, wer sich hin­ter den Anzeigen ver­barg. Während es bei der Gerichtsverhandlung kei­ne end­gül­ti­ge Einigung gab, war es für die Stiftung VIER PFOTEN von viel grö­ße­rer Bedeutung, dass das Gericht den Handel als gewerb­lich defi­niert hat. Damit könn­ten dem ille­ga­len Welpenhändler wei­te­re Straftaten zur Last gelegt werden.

Dass es zur Verhandlung gekom­men ist, begrüsst VIER PFOTEN als ein wei­te­res wich­ti­ges Signal an eBay-Kleinanzeigen. Die Online-Plattform ist nach einer Analyse der Tierschutzstiftung der Hauptumschlagplatz für ille­gal gehan­del­te Welpen in Deutschland. VIER PFOTEN for­dert eBay-Kleinanzeigen auf, eine Registrierungspflicht für alle Verkäufer in der Tier-Kategorie ein­zu­füh­ren. Eine ent­spre­chen­de Online-Petition der Stiftung auf www​.DankeEbay​.de haben bereits knapp 200.000 Menschen unterzeichnet.

Birgitt Thiesmann, VIER PFOTEN Expertin für den ille­ga­len Welpenhandel: „Der Angeklagte inse­rier­te den Malteser-Welpen „Krümel“ unter einem Fantasienamen auf eBay-Kleinanzeigen. Viele kri­mi­nel­le Händler kön­nen nicht zur Rechenschaft gezo­gen wer­den, da eBay-Kleinanzeigen sie voll­stän­dig anonym agie­ren lässt. Dies erschwert den Behörden die Arbeit und Rückverfolgung der Täter. Die Online-Plattform muss drin­gend eine Registrierungspflicht ein­füh­ren – um Käufer und Welpen zu schützen!“

Hintergrundinformationen zum Fall Martin M.
Ursula W. hat­te den Welpen „Krümel“ 2016 bei Martin M. gekauft. Angeblich war das Tier gesund und geimpft. Die Impfausweise waren jedoch gefälscht, „Krümel“ ille­gal aus der Slowakei impor­tiert, und die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Impfungen nicht durch­ge­führt. Kurz nach dem Kauf erkrank­te „Krümel“ schwer an Parvovirose. Nur mit Glück – und vier­stel­li­gen Tierarztkosten – über­leb­te der Welpe. Der Händler weist jede Schuld von sich. Die Käuferin wand­te sich hil­fe­su­chend an die Stiftung VIER PFOTEN und erstat­te­te Anzeige gegen den Welpenhändler.

Der ille­ga­le Welpenhandel durch Martin M. und sei­ne Familie wird bereits seit Ende der 90er Jahre betrie­ben. Die Tiere wer­den in der Slowakei, offen­bar unter unhy­gie­ni­schen Umständen, pro­du­ziert. Viel zu jung von der Mutter getrennt, wur­den die nicht geimpf­ten und zum Teil schwer kran­ken Welpen, dann im Kofferraum eines Autos über 1.000 Kilometer nach Deutschland trans­por­tiert. Bereits 2013 wur­de gegen M. wegen Onlinehandels mit Welpen ermit­telt, unter ande­rem erfolg­ten Verkäufe über eBay-Kleinanzeigen. Das Amtsgericht Königstein ver­ur­teil­te ihn nun zu einer Geldstrafe.

Im Oktober 2017 fand eine poli­zei­li­che Durchsuchung bei Martin M. statt. Die Beamten fan­den im Garten ver­steckt neun Hundewelpen. Die Tiere wur­den dem Veterinäramt über­ge­ben. Die Polizei beschlag­nahm­te PCs und Handys von Martin M. Nach Auswertung der Daten ist davon aus­zu­ge­hen, dass M. als Großhändler fun­gier­te und wei­te­re Händler belie­fert hat.

Weitere Informationen: www​.DankeEbay​.de.

Redaktionshinweis: Artikel vom 3. Mai 2019 – Urteil gegen Welpenhändler