Zuletzt aktualisiert am 3. Mai 2019 von Stefan Richter
VIER PFOTEN fordert Registrierungspflicht für alle Tier-Verkäufer auf eBay-Kleinanzeigen
Königstein/Ts. Am 22. August fand im Amtsgericht Königstein die Verhandlung gegen den Welpenhändler Martin M. aus Bad Soden statt. Der Angeklagte verkaufte über Jahre viel zu junge, aus der Slowakei geschmuggelte, Welpen über eBay-Kleinanzeigen. Dazu benutzte er verschiedene Identitäten, so dass nicht erkenntlich war, wer sich hinter den Anzeigen verbarg. Während es bei der Gerichtsverhandlung keine endgültige Einigung gab, war es für die Stiftung VIER PFOTEN von viel größerer Bedeutung, dass das Gericht den Handel als gewerblich definiert hat. Damit könnten dem illegalen Welpenhändler weitere Straftaten zur Last gelegt werden.
Dass es zur Verhandlung gekommen ist, begrüsst VIER PFOTEN als ein weiteres wichtiges Signal an eBay-Kleinanzeigen. Die Online-Plattform ist nach einer Analyse der Tierschutzstiftung der Hauptumschlagplatz für illegal gehandelte Welpen in Deutschland. VIER PFOTEN fordert eBay-Kleinanzeigen auf, eine Registrierungspflicht für alle Verkäufer in der Tier-Kategorie einzuführen. Eine entsprechende Online-Petition der Stiftung auf www.DankeEbay.de haben bereits knapp 200.000 Menschen unterzeichnet.
Birgitt Thiesmann, VIER PFOTEN Expertin für den illegalen Welpenhandel: „Der Angeklagte inserierte den Malteser-Welpen „Krümel“ unter einem Fantasienamen auf eBay-Kleinanzeigen. Viele kriminelle Händler können nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da eBay-Kleinanzeigen sie vollständig anonym agieren lässt. Dies erschwert den Behörden die Arbeit und Rückverfolgung der Täter. Die Online-Plattform muss dringend eine Registrierungspflicht einführen – um Käufer und Welpen zu schützen!“
Hintergrundinformationen zum Fall Martin M.
Ursula W. hatte den Welpen „Krümel“ 2016 bei Martin M. gekauft. Angeblich war das Tier gesund und geimpft. Die Impfausweise waren jedoch gefälscht, „Krümel“ illegal aus der Slowakei importiert, und die gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen nicht durchgeführt. Kurz nach dem Kauf erkrankte „Krümel“ schwer an Parvovirose. Nur mit Glück – und vierstelligen Tierarztkosten – überlebte der Welpe. Der Händler weist jede Schuld von sich. Die Käuferin wandte sich hilfesuchend an die Stiftung VIER PFOTEN und erstattete Anzeige gegen den Welpenhändler.
Der illegale Welpenhandel durch Martin M. und seine Familie wird bereits seit Ende der 90er Jahre betrieben. Die Tiere werden in der Slowakei, offenbar unter unhygienischen Umständen, produziert. Viel zu jung von der Mutter getrennt, wurden die nicht geimpften und zum Teil schwer kranken Welpen, dann im Kofferraum eines Autos über 1.000 Kilometer nach Deutschland transportiert. Bereits 2013 wurde gegen M. wegen Onlinehandels mit Welpen ermittelt, unter anderem erfolgten Verkäufe über eBay-Kleinanzeigen. Das Amtsgericht Königstein verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe.
Im Oktober 2017 fand eine polizeiliche Durchsuchung bei Martin M. statt. Die Beamten fanden im Garten versteckt neun Hundewelpen. Die Tiere wurden dem Veterinäramt übergeben. Die Polizei beschlagnahmte PCs und Handys von Martin M. Nach Auswertung der Daten ist davon auszugehen, dass M. als Großhändler fungierte und weitere Händler beliefert hat.
Weitere Informationen: www.DankeEbay.de.
Redaktionshinweis: Artikel vom 3. Mai 2019 – Urteil gegen Welpenhändler