VIER PFOTEN fordert eine bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde

Hundebesitzerin Ursula W. mit Krümel auf dem Arm (Foto: © VIER PFOTEN)Königstein im Taunus/Hamburg. Am 3. Mai wur­de im Amtsgericht Königstein das Urteil gegen den Welpenhändler Martin M. ver­kün­det. Der Angeklagte hat­te jah­re­lang viel zu jun­ge, aus der Slowakei geschmug­gel­te Welpen online ver­kauft. Dazu benutz­te er ver­schie­de­ne Identitäten. Auch Ursula W. fiel auf den Händler her­ein und kauf­te bei ihm einen ver­meint­lich gesun­den Malteser-Welpen. Was sie nicht wuss­te, ihr Hund, den sie Krümel tauf­te, litt an Giardien (Darmparasiten, die auf den Menschen über­trag­bar sind), Würmern sowie an der lebens­be­droh­li­chen Viruserkrankung Parvovirose. Für die Behandlung hat­te Ursula W. bereits mehr als 1000 Euro gezahlt. Da der Händler nicht bereit war, sich der Sache anzu­neh­men, wand­te sich die Hundebesitzerin in ihrer Not an die inter­na­tio­na­le Tierschutzstiftung VIER PFOTEN und erstat­te­te Anzeige. Jetzt wur­de der Welpenhändler ver­ur­teilt. Im Vorfeld gab es bereits drei auf­wen­di­ge Gerichtsverhandlungen, in denen nach­ge­wie­sen wer­den muss­te, dass Martin M. als gewerb­li­cher Hundehändler ein­zu­stu­fen ist. Der ver­ur­teil­te Welpenhändler muss nun die Hälfte des Kaufpreises von Krümel zah­len sowie die kom­plet­ten Behandlungs- und Gerichtskosten. Die inter­na­tio­na­le Tierschutzstiftung VIER PFOTEN begrüßt die Entscheidung und hofft auf ein Ende des skru­pel­lo­sen Welpenhandels von Martin M..

Birgitt Thiesmann, VIER PFOTEN Expertin für den unse­riö­sen Welpenhandel: „Jetzt, wo der Hundehandel des Verurteilten als gewerb­lich ein­ge­stuft wur­de, könn­ten Martin M. wei­te­re Straftaten zur Last gelegt wer­den. Tierhändler müs­sen bele­gen, dass die ange­bo­te­nen Hunde gesund sind bzw. waren. Martin M. ist einer von vie­len Tätern, die sich anonym auf Online-Plattformen bewe­gen und als ver­meint­li­che Privatperson Hundebabys ver­kau­fen. Im Fall von Ursula W. hat­te der Verurteilte unter einem Fantasienamen den Malteser-Welpen auf eBay Kleinanzeigen unter fal­schen Angaben inse­riert. Jetzt ist sei­ne Tarnung auf­ge­flo­gen. Weil es immer noch kei­ne Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gibt, kön­nen kri­mi­nel­le Händler viel zu oft nicht zur Rechenschaft gezo­gen wer­den. Auf Online-Plattformen wie eBay Kleinanzeigen kön­nen die­se dubio­sen Hundehändler unge­hin­dert ihren anony­men Geschäften nach­ge­hen. Die Folge ist ein flo­rie­ren­der Online-Handel mit viel zu jun­gen und kran­ken Welpen.“

Ursula W., die seit drei Jahren für ihr Recht kämpft, ist nach dem Urteil über­glück­lich: „Ich möch­te mich ganz herz­lich bei VIER PFOTEN, Frau Thiesmann und der orts­an­säs­si­gen Tierärztin Frau Dr. Tönnies bedan­ken, die mich sehr, sehr unter­stützt haben. Ich glau­be nicht, dass ich es ohne die­se bei­den geschafft hät­te, das Ganze so durchziehen.“

Hintergrundinformationen zum Fall Krümel
Ursula W. hat­te den Welpen Krümel 2016 bei Martin M. gekauft. Angeblich war das Tier gesund und geimpft. Der Impfausweis war jedoch gefälscht, Krümel ille­gal aus der Slowakei impor­tiert und die vor­ge­schrie­be­nen Impfungen waren nicht durch­ge­führt wor­den. Kurz nach dem Kauf erkrank­te Krümel schwer an Parvovirose. Nur mit Glück – und vier­stel­li­gen Tierarztkosten – über­leb­te der Welpe. Der Händler wies jede Schuld von sich. Die Käuferin such­te Rat und Hilfe bei VIER PFOTEN und unter­nahm recht­li­che Schritte gegen den Welpenhändler. (→ Artikel vom 22.8.2018)

Hundehändler Martin M.
Im Oktober 2017 fand eine poli­zei­li­che Durchsuchung bei Martin M. statt, bei der die Beamten im Garten ver­steckt neun Hundewelpen fan­den. Die Tiere wur­den dem Veterinäramt über­ge­ben. Die Polizei beschlag­nahm­te zudem PCs und Handys von Martin M.. Nach Auswertung der Daten ist davon aus­zu­ge­hen, dass M. als Großhändler fun­gier­te und wei­te­re Händler belie­fert hat.

Bereits 2013 wur­de gegen M. wegen Onlinehandels mit Welpen ermit­telt, unter ande­rem erfolg­ten Verkäufe über eBay Kleinanzeigen. Wie man inzwi­schen weiß, ver­kauft der Welpenhändler schon seit Anfang 2000 Welpen aus dem ost­eu­ro­päi­schen Ausland. In Massen pro­du­ziert, wer­den die Tiere viel zu jung ihren Müttern ent­ris­sen und ille­gal über wei­te Strecken nach Deutschland gekarrt. Jetzt haben die grau­sa­men Geschäfte ein Ende. Das Amtsgericht Königstein ver­ur­teil­te Martin M. nun dazu, die Hälfte des Kaufpreises von Krümel zu zah­len sowie die kom­plet­ten Behandlungs- und Gerichtskosten.

Augen auf beim Welpenkauf
Wer mit dubio­sen Welpenhändlern in Kontakt kommt und ver­däch­ti­ge Beobachtungen macht, kann sich über die Seite www​.stop​pup​py​trad​ers​.org bei VIER PFOTEN mel­den. Dort fin­den sich auch Informationen für einen ver­ant­wor­tungs­vol­len Welpenkauf.

VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz