BTK - Smilla auf SyltBerlin. Rechtzeitig zu Beginn der Urlaubssaison erin­nert die Bundestierärztekammer dar­an, auch die „Reisepapiere“ des Haustieres auf Vordermann zu brin­gen. Schließlich ist ohne gül­ti­ges Impfdokument, also den 2004 ein­ge­führ­ten EU-Heimtierpass, eine Einreise in ande­re euro­päi­sche Länder nicht mög­lich. Wer Hund oder Katze mit­neh­men will, muss außer­dem beden­ken, dass das Tier vor der Impfung mit einem Mikrochip gekenn­zeich­net sein muss. „Eine Kennzeichnung mit­tels Tätowierung wird seit Juli 2011 nicht mehr aner­kannt, es sei denn, die­se wur­de schon vor dem 3. Juli 2011 vor­ge­nom­men und ist ein­deu­tig les­bar “, erklärt dazu Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

Neben der stets vor­ge­schrie­ben Impfung gegen Tollwut sind in eini­gen Ländern wei­te­re Besonderheiten zu beach­ten. So for­dern Irland, Großbritannien, Malta, Finnland und Norwegen als soge­nann­tes EU-Drittland zusätz­lich eine im Heimtierpass doku­men­tier­te Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkenbehandlung). Außerdem soll­te stets auf einen wirk­sa­men Zeckenschutz geach­tet wer­den. „Besonders in süd­li­chen Urlaubsländern kön­nen Zecken gefähr­li­che Krankheiten wie Babesiose, Ehrlichose oder Borreliose über­tra­gen. Auch ber­gen Reisen in den Süden ein grund­sätz­lich erhöh­tes Risiko für die Infektion mit ein­zelli­gen Parasiten wie Giardien, Isosporiden oder Toxoplasmen. Eine gründ­li­che Beratung durch den Tierarzt ist dar­um im Vorfeld der Reise anzu­ra­ten“, so Prof. Dr. Theo Mantel weiter.

Vorsicht vor allem bei der Reise in Drittländer: Um Probleme bei der Rückkehr in die EU zu ver­mei­den, muss in einem zuge­las­se­nen Labor vor­ab ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper gemacht wer­den (z.B. bei Reisen in die Türkei, nach Ägypten, Marokko, Tunesien oder Thailand). Viele Länder leh­nen die Einreise von eini­gen so genann­ten Kampfhunden ab (z.B. Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Spanien, Ungarn, Zypern, Norwegen). Oft gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. Welpen dür­fen häu­fig über­haupt nicht ein­rei­sen. Zudem wer­den in eini­gen Ländern wei­te­re Impfungen (z.B. Türkei) oder ein Gesundheitszeugnis ver­langt oder es wird eine kür­ze­re Gültigkeit der Tollwutimpfung (z.B. Russland, USA) aner­kannt. Island erteilt Touristen gar kei­ne Einfuhrgenehmigung für Haustiere.

Die Bundestierärztekammer rät dar­um, sich recht­zei­tig über die Einreisebestimmungen für Haustiere zu infor­mie­ren und nie­mals ohne gründ­li­che vor­he­ri­ge Planung Hunde und Katzen aus Urlaubsländern nach Deutschland mit­zu­neh­men, denn die Tiere könn­ten für lan­ge Zeit in Quarantäne lan­den! Genaue Auskünfte gibt es beim behan­deln­den Tierarzt und beim zustän­di­gen Veterinäramt.