Anschnallen will gelernt sein

Düsseldorf. Ob die kur­ze Tour zum Tierarzt, auf den Trainingsplatz oder die gro­ße Fahrt in den Urlaub: Tierhalter soll­ten ihren Hund im Auto rich­tig sichern, sonst kann der Vierbeiner zum Geschoss wer­den. Laut ADAC kann ein 20 Kilo schwe­rer Hund bei einem Aufprall mit 50 Kilometern pro Stunde eine Aufschlagswucht von mehr als einer Tonne ent­wi­ckeln – mit fata­len Folgen für alle Insassen. Der Fachhandel bie­tet ver­schie­de­ne Sicherungsarten für Hunde. Gewicht und Größe des Tieres ent­schei­den, wel­che sich am bes­ten eig­net, heißt es beim ADAC in München.

Die sichers­te Methode: die Transportbox
Verkehrsrechtlich gilt ein Hund während der Fahrt als LadungOb Hundesicherheitsgurte, spe­zi­el­le Hundeautositze mit eige­nem Geschirr oder sta­bi­le Transportboxen: Für die siche­re Autofahrt mit dem Vierbeiner gibt es diver­se Möglichkeiten. Dabei ist laut ADAC eine der bes­ten Varianten, das Tier in einer Transportbox im Fußraum hin­ter dem Fahrer oder Beifahrer zu sichern. Da die­ser Raum begrenzt ist, eig­net sich die­se Version vor allem für klei­ne Tiere, so der ADAC. Große Hunde soll­ten in einer Transportbox im Laderaum direkt hin­ter den Sitzlehnen und einem zusätz­li­chen sta­bi­len Laderaumgitter gesi­chert wer­den. Diese Konstellation bie­te für alle Insassen den best­mög­li­chen Schutz im Fahrzeug, so der ADAC.

Es gibt ver­schließ­ba­re Modelle aus Metall, die am Boden ver­schraubt wer­den kön­nen. Dadurch kann der Hund bei einem Unfall nicht durch den Wagen geschleu­dert wer­den. Zudem schützt die Box das Tier vor der Wucht auf­fah­ren­der Autos. Ist die Transportbox quer­ge­stellt, bleibt im Falle eines Unfalls die Belastung auf den Hund mode­rat, so der ADAC. Die Boxen soll­ten nicht unge­si­chert auf der Rückbank oder vor der Heckscheibe plat­ziert werden.

Hunde kön­nen auch mit einem Geschirr am Gurtschloss oder am Sicherheitsgurt des Fahrzeugs ange­schnallt wer­den. Allerdings ist laut ADAC dies die schlech­tes­te Sicherungsvariante. Im Test zer­brach der Karabinerverschluss und der Tierdummy konn­te unge­bremst auf die Rückenlehne des Sitzes aufschlagen.

Vorschriften zur Sicherung
Aus ver­kehrs­recht­li­cher Sicht gilt ein Hund wäh­rend der Fahrt als Ladung. Daher sind unter ande­rem nach Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung Halter ver­pflich­tet, die Ladungen „so zu ver­stau­en und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötz­li­cher Ausweichbewegung nicht ver­rut­schen, umfal­len, hin- und her­rol­len.“ Wer sich nicht dar­an hält, dem dro­hen Bußgelder bis zu 75 Euro und sogar Punkte in Flensburg. Das ist nicht nötig. Eine gute Sicherung für Tiere gibt es bereits unter 30 Euro, so der ADAC.

Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V.