hundeurlaub_01Düsseldorf. Urlaubszeit ist Reisezeit, ob im Frühjahr, Sommer oder Winter. Während Hunde am liebs­ten mit von der Partie sind, soll­ten Katzen, Kleintiere und Vögel bes­ser nicht mit auf Tour gehen. Eine ver­läss­li­che Tierbetreuung ist dann wich­tig. Damit jeder weiß, wor­auf es ankommt, ist ein Tierbetreuungsvertrag ein guter Weg, um Missverständnissen vorzubeugen.

Bringt man sein Tier in einer seriö­sen Tierpensionen unter, ist ein Betreuungs- oder auch Pensionsvertrag ganz selbst­ver­ständ­lich. „Aber auch, wenn Freunde oder Nachbarn das Tier bei sich zuhau­se kos­ten­los betreu­en, ist ein sol­cher Vertrag sinn­voll“, sagt Marius Tünte vom Deutschen Tierschutzbund e.V. „Auf der Internetseite des Deutschen Tierschutzbundes kann man unter www​.tier​schutz​bund​.de/​a​k​t​i​o​n​/​k​a​m​p​a​g​n​e​n​/​h​e​i​m​t​i​e​r​e​/​u​r​l​a​u​b​s​-​h​i​l​f​e​.​h​tml eine Vorlage für solch einen Betreuungsvertrag herunterladen.“

Der Vertrag klärt die recht­li­che Lage und die Verantwortlichkeiten. Beispielsweise muss der Betreuer (im Juristendeutsch Halter genannt) nicht für Schäden, Verluste und Erkrankungen haf­ten. Er darf das Tier tier­ärzt­lich behan­deln las­sen. Die Kosten trägt der Besitzer des Tieres. Der Besitzer ist außer­dem ver­pflich­tet, den Halter bei der Übergabe über Vorerkrankungen, bestehen­de Schutzimpfungen, Gewohnheiten und Eigenarten des Tieres zu unterrichten.

Checklisten erleich­tern Tier und Sitter das Leben
Am bes­ten für die Tiere ist es, wenn auch wäh­rend der Betreuung durch einen Tiersitter das Leben in gewohn­ten Bahnen ver­läuft. Damit der Betreuer sei­ner Verantwortung voll­stän­dig gerecht wer­den kann, soll­te zusätz­lich ver­merkt wer­den, wel­che Aufgaben er über­neh­men soll. Wie oft muss das Tier ver­sorgt wer­den, wel­ches Futter soll es bekom­men? Wie soll­te es beschäf­tigt wer­den und wie oft? Stehen Tierarztbesuche an oder muss das Tier regel­mä­ßig Medikamente erhal­ten? Die Nummer des behan­deln­den Tierarztes nicht ver­ges­sen. Gibt es irgend­wel­che Besonderheiten, die beach­tet wer­den müs­sen? Optimal wäre es, wenn sich Tier und Betreuer schon vor dem Urlaub des Eigentümers ken­nen­ler­nen. Für Rückfragen und Notfälle soll­te der Tiereigentümer die Telefonnummer, unter der er im Urlaub zu errei­chen ist, hinterlassen.

Ist alles geklärt, kön­nen alle Beteiligten dem Urlaub gelas­sen entgegensehen.

IVH